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Recht vom 23.05.2008

Diebstahl von Artikeln und Fotos bleibt unbestraft

Der Deutsche Bundesrat hat heute beschlossen, dass bei Verletzungen des Urheberrechtes nur Schadenersatz in der Höhe der gängigen Honorare zu leisten ist.

Berlin - Der Missbrauch geistigen Eigentums bleibt nach der heutigen Entscheidung des Bundesrates ein Kavaliersdelikt. Die Länderkammer hatte am heutigen Vormittag das so genannte Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung beschlossen, Änderungsvorschläge des Rechtsausschusses jedoch abgelehnt. Danach steht Urhebern Schadenersatz zu, wenn ihre Werke ohne ihr Wissen weiter verbreitet werden. Die Höhe des Schadenersatzes entspricht allerdings nur den gängigen Honoraren. Der Rechtsausschuss hatte sich für doppelten Schadenersatz ausgesprochen. Der Bundesrat nahm diese Empfehlung nicht an.

Journalisten und Autoren befürchten, dass das Durchsetzungsgesetz am Missbrauch des Urheberrechts nichts ändert weil der einfache Schadenersatz keine abschreckende Wirkung entfaltet. Bei doppeltem Schadenersatz wäre es hingegen für den Nutzer geistigen Eigentums billiger, mit dem Urheber über ein Honorar zu verhandeln, als bei illegaler Nutzung den doppelten Preis bezahlen zu müssen.

Mit dem heute beschlossenen Gesetz wird die EU-Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in nationales Recht umgesetzt.

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