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dpa

EU-Kommission fordert mehr Transparenz von sozialen Netzen bei Hetze

Es müsse mehr Informationen über gemeldete und gelöschte Posts geben.

Brüssel (dpa) − Im Kampf gegen Hassbotschaften im Netz fordert die EU-Kommission von Online-Plattformen wie Twitter und YouTube mehr Informationen für die Nutzer. „Die Unternehmen müssen gegenüber der Öffentlichkeit transparenter sein“, sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourová am Montag in Brüssel. Es müsse mehr Informationen über gemeldete und gelöschte Posts geben. In rund einem Drittel der Fälle bekämen die Nutzer, die einen Beitrag melden, jedoch gar keine Rückmeldung von den Plattformen. Nur Facebook gebe seinen Nutzern systematisches Feedback.

Die Quote gemeldeter und gelöschter Hassrede lag Ende 2018 nach Angaben der EU-Kommission vom Montag bei rund 72 Prozent. Inhalte, die zu Mord oder Gewalt aufrufen (85,5 Prozent), oder die den Holocaust leugnen (75), werden öfter gelöscht. Neun von zehn Fällen (89 Prozent) bearbeiten die sozialen Netzwerke innerhalb von 24 Stunden. „Das sind gute Ergebnisse“, sagte Jourová. Ihr sei wichtig, dass nicht zu viele Botschafter gelöscht werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung müsse der wichtigste Grundsatz bleiben.

Die EU-Kommission hatte sich 2016 mit vier großen Online-Unternehmen − Facebook, Microsoft, YouTube und Twitter − auf einen freiwilligen Verhaltenskodex geeinigt. Mittlerweile haben weitere Netzwerke wie Snapchat und Google+ das Papier unterschrieben. Ende 2016 lag die Quote gemeldeter und gelöschter Hassbotschaften bei 28 Prozent. Ein Jahr später waren es bereits 70 Prozent. Jourová betonte am Montag: „Der Kampf gegen Hassrede ist nicht vorbei. Und wir haben kein Anzeichen dafür, dass solche Inhalte in sozialen Netzwerken abnehmen.“ Falls die Ergebnisse wieder schlechter werden, drohte Jourová den Plattformen mit gesetzgeberischen Maßnahmen.

In Deutschland gibt es seit Anfang 2018 das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Es schreibt vor, dass die Plattformen klar strafbare Inhalte 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen müssen − und in weniger eindeutigen Fällen eine Woche Zeit haben. Wer dieser Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Strafen in Millionenhöhe. Allerdings wird ein Großteil der Beschwerden abgelehnt.