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Gutachten: Transparenz bei der ARD hat Grenzen

Beim Thema Transparenz sind den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach Einschätzung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof Grenzen gesetzt.

Köln (dpa) − Er hat zu dem Thema ein Gutachten verfasst, das der ARD-Vorsitz in Auftrag gegeben hatte, wie die ARD am Mittwoch nach ihrer Hauptversammlung mitteilte. Laut Kirchhofs Urteil ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit Blick auf die Finanzen grundsätzlich deutlich transparenter als seine privaten Wettbewerber.

Der Wettbewerb zwischen Rundfunkanstalten und privaten Unternehmen etwa um Programme und Rechte dürfe aber nicht dadurch verfälscht werden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu durchgehender Transparenz verpflichtet würde, argumentiert Kirchhof. „Erwirbt der öffentlich-rechtliche Rundfunk Rundfunkrechte in Konkurrenz zu privaten Unternehmen, so setzt sowohl der Rundfunkauftrag als auch das Wettbewerbsrecht der Information über Kaufbudgets, Entgeltbereitschaft und konkrete Kaufabsichten klare Grenzen.“ Wie viel zum Beispiel für Filmrechte im Einzelfall ausgegeben wird, dürfte damit wohl auch künftig nicht öffentlich werden.

Trotzdem ist nach Kirchhofs Überzeugung mehr Transparenz möglich, etwa durch das Ausweisen von Gesamtbudgets, durch pauschalisierte Angaben zu Honoraren oder Gehältern und Kostengesamtvergleiche für bestimmte Sendungen.

Das Gutachten zeigt nach Einschätzung der ARD-Vorsitzenden Karola Wille, dass es Grenzen gebe, über die hinaus mehr Transparenz vielleicht öffentlich gefordert werde, diese aufgrund der Rechtslage aber nicht möglich sei.

Die ARD veröffentlicht seit Anfang September auf ihrer Website eine Reihe von Details, wofür das Geld aus den Etats aller ARD-Sender ausgegeben wird. Dazu gehören etwa die Gehälter aller Intendanten und die Ausgaben der ARD für Sport-Moderatoren und -Experten.