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Presserat: Polizei muss Journalisten bei deren Arbeit schützen

Die für die Polizei in Bund und Ländern Verantwortlichen müssten ein modernes Verfassungsverständnis auch in der praktischen Aus- und Weiterbildung verankern.

Berlin (dpa) − Medien haben Anspruch auf Schutz bei der Ausübung ihrer Arbeit durch die Sicherheitsbehörden. Darauf weist der Deutsche Presserat hin. Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Dresden und Chemnitz hat dessen Plenum eine Erklärung zum Verhältnis zwischen Presse und Polizei beschlossen. Aus Anlass der jüngsten Fälle von Behinderungen journalistischer Arbeit bei der Berichterstattung über Demonstrationen wolle er Politik und Sicherheitsbehörden an ihre besondere Verantwortung für die Gewährleistung der Pressefreiheit erinnern, teilte der Presserat am Donnerstag mit.

Die für die Polizei in Bund und Ländern Verantwortlichen müssten ein modernes Verfassungsverständnis auch in der praktischen Aus- und Weiterbildung verankern. Die Verfassung weise Presse und Rundfunk einen hohen Rang zu, weil die Demokratie ohne unabhängige, an ethische Grundwerte gebundene Beobachtung durch Medien nicht lebensfähig sei. „Das Recht auf ungehinderte Beobachtung ist kein Anspruch, den journalistischen Medien gegen den Staat durchsetzen müssen“, so der Presserat. „Es ist vielmehr ein verfassungsmäßiger Anspruch, dessen Umsetzung auch zu den Aufgaben des Staates gehört.»