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Newsroom/dpa

EU-Parlament gibt grünes Licht für Urheberrechtsrichtlinie

Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in der Entscheidung des Europa-Parlaments einen Sieg für die Urheber. Auch der Verband Österreichischer Zeitungen zeigt sich erfreut.

Berlin  – Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in der heutigen Mehrheitsentscheidung des Europa-Parlaments für die Urheberrechtsrichtlinie einen Sieg für die Urheber. „Damit ist eine wichtige Hürde auf dem Weg zu einem modernen Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft genommen“, kommentiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall das Votum des EU-Parlaments. Zugleich appelliert er an den Rat der Europäischen Union, die Richtlinie im April in der bestehenden Form zu verabschieden. Im Anschluss stehe dann die Übernahme der Richtlinie in nationales Recht an.

 

Überall: „Wir sind noch nicht am Ziel, aber wichtige Hürden wurden überwunden.“ Es sei ein ermutigendes Zeichen für die Urheberinnen und Urheber, dass sich die Europa-Abgeordneten trotz der emotional aufgeladenen Kontroversen der zurückliegenden Wochen für die Richtlinie entschieden hätten. Den Schutz der Urheber und die Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche müsse dann der jeweilige nationale Gesetzgeber praktisch umsetzen. Die Richtlinie lasse genügend Spielraum, berechtigte Kritik zu berücksichtigen.

 

Auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen die Verabschiedung. „Die Zustimmung zur Reform ist ein „Ja“ zur digitalen Zukunft von Kultur und Medien und zu einer lebendigen und vielfältigen Kreativlandschaft in Europa“, teilten beide Verbände am Dienstag in Berlin mit. „Nun muss der Rat der EU zustimmen, und die Bundesregierung muss die Richtlinie schnell und sachgerecht umsetzen.»
 

Zustimmung auch aus Österreich 

Markus Mair, Präsident Verband Österreichischer Zeitungen, sprach in einer ersten Stellungnahme „von einer wichtigen Weichenstellung, die den Erhalt von unabhängigem Journalismus in der digitalen Welt sichern kann. Aufgrund der jahrelangen Auseinandersetzung zur EU-Urheberrechtsreform hat diese Einigung nahezu historischen Charakter.“ 

 

VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger sieht im positiven Abstimmungsergebnis zur EU-Urheberrechtslinie einen bedeutenden Richtungsentscheid, der auch geistiges Eigentum in der digitalen Welt schützt und einen Vergütungsanspruch damit begründet. Ein wichtiges Instrument in der Auseinandersetzung mit Suchmaschinen-Betreibern und Nachrichten-Aggregatoren.“