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9. GWB-Novelle: Kartellamts-Präsident befürchtet "Ansteckungs-Effekte" auf Redaktionen

9. GWB-Novelle: Kartellamts-Präsident befürchtet "Ansteckungs-Effekte" auf Redaktionen Andreas Mundt

Noch bevor die 9. GWB-Novelle tatsächlich gilt, warnt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts (Bild), vor "Ansteckungs-Effekten" auf Redaktionen.

Berlin - Zukünftig sollen Zeitungs- und Zeitschriftenhäuser in allen verlagswirtschaftlichen Bereichen eng zusammenarbeiten können. Im Gespräch mit kress.de lehnt Andreas Mundt die Freistellung vom Kartellverbot für Presseverlage als ordnungspolitisch nicht überzeugend ab: "Es ist nicht ersichtlich, dass eine solch weitreichende Privilegierung erforderlich wäre, um den legitimen Kooperationsinteressen von Presseverlagen angemessen Rechnung zu tragen", so Mundt.

 

Dass die Regelung zum Erhalt der Pressevielfalt in Deutschland beiträgt, erscheint laut Mundt fraglich. Der Präsident des Bundeskartellamts sagt: "Kooperationen auf redaktioneller Ebene sind von der Freistellung ausgenommen. Die weitreichend freigestellten Kooperationsmöglichkeiten lassen jedoch 'Ansteckungseffekte' auf die redaktionelle Ebene befürchten."

 

Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Sachverständiger für den Wirtschaftsausschuss des Bundestags zur GWB-Novelle, betrachtet die Ausnahme-Entscheidung für die Presse kritisch: "Man muss kein Neoliberaler zu sein, um zu verstehen, dass Wettbewerb der beste Mechanismus ist, um Unternehmen zu Effizienz und Innovation zu bringen", so Podszun im Gespräch mit kress.de. (B.Ü.)