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Maas will Netzwerke zur Löschung von Hasskommentaren verpflichten

Der Bundesjustizminister erhöht den Druck auf die Betreiber sozialer Netzwerke. Er will sie per Gesetz zu einem härteren Vorgehen gegen Hasskommentare und Fake News bringen. Bei Verstößen drohen millionenschwere Bußgelder.

Berlin (dpa) − Beschwerdeverfahren, Berichtspflicht und Bußgelder: Im Kampf gegen Hasskommentare und Falschnachrichten im Internet setzt Bundesjustizminister Heiko Maas auf ein striktes Regelwerk für die Betreiber von sozialen Netzwerken. Der SPD-Politiker stellte dazu am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. „Für strafbare Hetze und Verleumdung darf auch in den sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein, wie auf der Straße“, sagte er in Berlin. 

 

Dem Entwurf zufolge sollen die Unternehmen etwa verpflichtet werden, offensichtlich strafbare Inhalte wie Verleumdung oder Volksverhetzung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Geplant ist zudem eine vierteljährliche Berichtspflicht über den Umgang mit Beschwerden. Vorgesehen sind auch Bußgelder bei Verstößen gegen die Berichtspflicht oder bei mangelhafter Umsetzung des Beschwerdemanagements. Der Referentenwurf soll noch am Dienstag in die Ressortabstimmung gehen

Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte sich zuletzt dagegen ausgesprochen, Plattformbetreiber wie Facebook per Gesetz dazu zu bringen, nach Beschwerden innerhalb von 24 Stunden Hetze oder Lügen aus dem Netz zu löschen.

Minister Maas bemängelte, Netzwerke hätten bislang Beschwerden von Nutzern nicht ernst genug genommen. Von den strafbaren Inhalten, die Nutzer meldeten, habe Twitter gerade einmal 1 Prozent und Facebook nur 39 Prozent gelöscht. „Dass es besser geht, das zeigen die Zahlen von Google mit der Plattform YouTube: Hier wurden mittlerweile 90 Prozent aller von den Nutzern gemeldeten strafbaren Inhalte gelöscht.“ Die Zahlen zeigten auch klar: „Wir müssen den Druck auf die sozialen Netzwerke erhöhen, um die Unternehmen bei der Löschung strafbarer Inhalte noch stärker in die Pflicht zu nehmen, und dafür brauchen wir gesetzliche Regelungen.»

Maas will die neuen Regeln mit hohen Bußgeldern durchsetzen. Ein Verstoß gegen die im Entwurf festgeschriebenen Pflichten ist demnach eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro gegen die Verantwortlichen in den Firmen geahndet werden kann. „Gegen das Unternehmen selbst kann die Geldbuße bis zu 50 Millionen Euro betragen.»