Pressefreiheit
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Darf nun geschrieben werden: Prinz von Preußen hat sich als "besonders klagefreudig erwiesen"

Hohenzollern unterliegen in 2. Instanz im Streit um Meinungsäußerung.

Berlin - In der juristischen Auseinandersetzung mit dem Oberhaupt des Hauses Hohenzollern, Georg Friedrich Prinz von Preußen, hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) heute vor dem Kammergericht (KG) Berlin einen Sieg davongetragen. ver.di hat sich damit in dem Berufungsverfahren erfolgreich gegen eine vom Landgericht (LG) Berlin im August 2020 erlassene und im November 2020 bestätigte Einstweilige Verfügung gewehrt. Deren Gegenstand war eine Äußerung im ver.di-Medienmagazin "M Menschen Machen Medien", in der es hieß, Prinz von Preußen habe sich als "besonders klagefreudig erwiesen, was die wissenschaftliche und mediale Aufarbeitung der Geschichte seiner Familie angeht".

Die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, Monique Hofmann, begrüßt das Urteil als überfällige Klarstellung, dass die "royalen Rechtsattacken einen Angriff auf die Pressefreiheit darstellen". "Das massive juristische Vorgehen gegen Journalist*innen durch Prinz von Preußen ist der Versuch, die öffentliche Debatte über die Familie der Hohenzollern zu ersticken. Dem hat das Gericht nun einen ersten Riegel vorgeschoben", zeigt sich Hofmann erfreut.

Man würde "die Pressefreiheit in unzulässiger Weise beschneiden", hätte man dem Ansinnen der Hohenzollern stattgegeben, machte die Vorsitzende Richterin des 10. Zivilsenats des Kammergerichts deutlich. "Wir hoffen, dass diese Entscheidung anderen Kolleginnen und Kollegen, die ebenfalls von der Abmahn- und Klagepraxis der Hohenzollern betroffen sind, Mut macht, sich dagegen zur Wehr zu setzen - auch mit Unterstützung ihrer Gewerkschaft", so Hofmann.