Recht
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Müller-Vogg unterliegt vor dem Oberlandesgericht der "taz"

Es wies am Dienstag eine Klage des ehemaligen Mitherausgebers der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ ab.

Hamburg (dpa) − In einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Journalisten Hugo Müller-Vogg und der in Berlin erscheinenden „taz“ hat das Hanseatische Oberlandesgericht zugunsten der Zeitung entschieden. Es wies am Dienstag eine Klage des ehemaligen Mitherausgebers der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ ab. Bei dem Streit ging es indirekt um die Affäre, die zum Rücktritt des früheren Bundespräsidenten Christian Wulff führte. Müller-Vogg hatte sich nach Angaben eines Gerichtssprechers gegen Äußerungen in der „taz“ vom 21.12.2012 gewandt, nach denen er womöglich davon gewusst habe, dass der Unternehmer Carsten Maschmeyer Werbeanzeigen für sein 2007 erschienenes Buch „Christian Wulff − „Besser die Wahrheit»“ bezahlt hatte. Der Journalist hatte 2011 erklärt, dass er erst später davon erfahren habe, dass Maschmeyer die Rechnungen beglichen habe.

Das Landgericht Hamburg hatte Müller-Voggs Klage abgewiesen. Dann hatte ihm das Oberlandesgericht Recht gegeben, woraufhin die „taz“ das Bundesverfassungsgericht anrief. Die Karlsruher Richter hoben das Hamburger Urteil auf. Es handele sich nicht um eine Tatsachenbehauptung oder Verdachtsberichterstattung, sondern um eine Meinungsäußerung. Dem schloss sich nun das Hanseatische Oberlandesgericht an. Eine Meinungsäußerung finde ihre Grenze nur in einer Schmähkritik. Davon sei die Äußerung in der „taz“ aber weit entfernt. „Von einer Schmähkritik kann hier nicht im Ansatz die Rede sein“, stellte das Gericht nach Angaben des Sprechers fest.

Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Dagegen könnte Müller-Vogg theoretisch eine Nicht-Zulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.