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Presserecht: Prominent heißt nicht vogelfrei – Was Journalisten wissen müssen

Presserecht: Prominent heißt nicht vogelfrei – Was Journalisten wissen müssen Gero Himmelsbach

Medienrechtler Gero Himmelsbach zeigt in vier beispielhaften Fällen, welche Maßstäbe die Rechtsprechung an den Persönlichkeitsschutz prominenter Personen anlegt.

Berlin – „Prominente Persönlichkeiten sind nicht schutzlos – vor allem, wenn es um ihr Privatleben geht. Wer sich allerdings in die Öffentlichkeit drängt, kann nicht erwarten, dass nur so berichtet wird, wie man es gerne selbst hätte“, schreibt Medienrechtler Gero Himmelsbach im aktuellen „medium magazin“. Und er erläutert das in vier Beispielen.

 

Die Prinzessin am Pool

Prinzessin Caroline von Hannover (zuvor: Prinzessin von Monaco) hat in den 1990er-Jahren die deutsche Rechtsprechung zum Prominentenschutz umgekrempelt und auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beschäftigt. Es ging um Fotoaufnahmen, die zwar in der Öffentlichkeit, aber nicht bei öffentlichen Auftritten entstanden sind: Die Prinzessin beim Reiten, die Prinzessin im Skiurlaub. Die Öffentlichkeit hat bei Personen des öffentlichen Lebens unter besonderen Umständen auch ein Recht auf Informationen über Aspekte ihres Privatlebens – insbesondere dann, wenn es sich um Politiker handelt. Sie genießen einen recht geringen Schutz und müssen sich harten öffentlichen Diskussionen stellen. Die Prinzessin bekleidete aber im Fürstentum Monaco kein Amt. Fazit: Die Veröffentlichung der Fotos war rechtswidrig.

 

Der Pleite-Banker

Handelt es sich bei einem Beitrag um eine Diskussion im allgemeinen Interesse, muss die betroffene Person nicht unbedingt „Person des öffentlichen Lebens“ sein. Das entschied der EGMR zu einem Beitrag über die Hypo-Alpe-Adria-Bank. Der Artikel befasste sich mit den Verantwortlichen für die enormen Verluste der Bank. Gerade wegen der politischen Dimension war der EGMR der Auffassung, dass der im Beitrag erwähnte Bankangestellte namentlich genannt werden durfte – auch wenn er keine Person des öffentlichen Lebens war. Die Namensnennung sei für das Verständnis der in dem Beitrag erwähnten Verflechtungen zwischen Politik und Wirtschaft bedeutsam gewesen.

 

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