Recht
dpa

Teilerfolg für „Bild“-Reporter im Streit um Einsicht in Nazi-Akte

Ein Reporter hatte gegen den Verfassungsschutz geklagt, weil dieser sich weigert, die Akte Brunner zu öffnen. Alois Brunner war einer der meistgesuchten NS-Kriegsverbrecher, er soll 2001 in Syrien gestorben sein.

Münster (dpa) − Im Rechtsstreit um Akteneinsicht zum Nazi-Verbrecher Alois Brunner hat ein klagender Journalist einen Teilerfolg erzielt. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster erklärte die Weigerung des Verfassungsschutzes, dem Reporter Akteneinsicht zu gewähren, in Teilen für rechtswidrig.

Das betreffe alle Unterlagen, die älter als 30 Jahre sind, entschieden die Richter. Für diese Teile der Akte müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz über die Akteneinsicht neu entscheiden. Alles was nach Juli 1988 zur Akte hinzugefügt worden sei, dürfe der Verfassungsschutz dagegen unter Verschluss halten. Das Gericht ließ die Revision zu.

Ein Reporter der „Bild“-Zeitung hatte gegen den Verfassungsschutz geklagt, weil dieser sich weigert, die Akte Brunner zu öffnen. Strittig war unter anderem die Frage, wie das Alter der Akte zu bewerten ist. Es sei unzulässig, das Gesamtalter der Akte davon abhängig zu machen, wann die letzten Bestandteile hinzugefügt worden sind, entschied das Gericht. Vielmehr müsse die Akteneinsichts-Frage davon abhängen, wann die einzelnen Bestandteile jeweils hinzugefügt worden sind.

Dass das Gericht in diesem Punkt der Argumentation des Journalisten gefolgt sei, bezeichnete sein Anwalt Christoph Partsch als wichtigen Erfolg. Der Investigativ-Reporter der „Bild“-Zeitung hat vor Gericht bereits mehrere ähnliche Fälle gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz durchgefochten.

Alois Brunner war einer der meistgesuchten NS-Kriegsverbrecher, er soll 2001 in Syrien gestorben sein. Er war enger Mitarbeiter Adolf Eichmanns und nach Angaben des Simon-Wiesenthal-Zentrums für die Deportation von 128 500 Juden aus Österreich, Griechenland, Frankreich und der Slowakei verantwortlich.