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Wowereit kontra Springer-Verlag vor BGH: Recht auf Privatsphäre

Wann hat ein prominenter Politiker das Recht, bei privaten Terminen nicht fotografiert zu werden? Darüber streiten schon seit längerem Berlins Ex-Regierungschef Wowereit und der Springer-Verlag. Der BGH soll jetzt höchstrichterlich entscheiden.

Berlin/Karlsruhe (dpa) − Eineinhalb Jahre nach seinem vorzeitigen Amtsverzicht zieht Berlins Ex-Regierungschef Klaus Wowereit (SPD) vor den Bundesgerichtshof, weil er sein Recht auf Privatsphäre verletzt sieht. Bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag (26. Juli) will der 62-Jährige höchstrichterlich bescheinigt bekommen, dass die „Bild“-Zeitung im Januar 2013 durch die Veröffentlichung von Bildern eines privaten Abendessens sein Persönlichkeitsrecht verletzte. 

 

Es geht um Fotos von Wowereit mit einem Bekannten und dessen Frau in der legendären Berliner Paris-Bar bei einem privaten Treffen, die ein Promi-Jäger durch die Scheibe fotografierte. Die Bilder sind unspektakulär. Pikant daran sind nur der Zeitpunkt und der Zusammenhang, in den die „Bild“-Zeitung sie beim Abdruck stellte.

Sie wurden am Vorabend eines Misstrauensvotums gegen Wowereit im Berliner Abgeordnetenhaus aufgenommen. Unter der Überschrift „Vor der Misstrauensabstimmung ging's in die Paris-Bar...“ legen sie den Eindruck nahe, Wowereit sei alles wurscht. Der Berliner Regierungschef und Vorsitzende des Aufsichtsrates der Berliner Flughafengesellschaft hatte eine Woche zuvor gerade die vierte Verschiebung des geplanten Eröffnungstermins für den neuen Hauptstadtflughafen BER verkünden müssen. Die Opposition im Landesparlament wollte Wowereit für das erneute Desaster bei dem Pannen-Flughafen durch den Misstrauensantrag verantwortlich machen.

Der BGH weist in seiner Pressemitteilung dazu darauf hin, dass die „Bild“-Zeitung auf derselben Seite der Zeitungsausgabe einen großformatigen Bericht „über die politische Vita des Klägers mit der Überschrift „Vom Partybürgermeister zum Bruchpiloten“ brachte“. Darin sei „detailliert über die Amtsjahre des Klägers und seinen „Absturz in 11,5 Jahren»“ berichtet worden.

Wowereit klagte auf Unterlassung der Veröffentlichung der Fotos gegen den Springer-Verlag, zu dem die „Bild“-Zeitung gehört. Er bekam im Sommer 2013 vor dem Berliner Landgericht Recht. Dagegen legte Springer Berufung ein, die vom Berliner Kammergericht ein Jahr später zurückgewiesen wurde. Nun nahm der VI. Zivilsenat des BGH die Revision des Verlages gegen dieses Urteil an.

Ein Springer-Sprecher erklärte dazu am Montag, „die Berichterstattung von „Bild“ war eng verknüpft mit der Vertrauensabstimmung und der politischen Situation angesichts des BER-Desasters.“ Sie zeige „den Unernst“, mit dem Wowereit sein politisches Geschäft betrieben habe. „Dass der BGH den Fall überhaupt verhandeln und entscheiden will, ist ein Indiz dafür, dass es an dem von den Berliner Richtern umfassend gewährten Schutz möglicherweise etwas zu korrigieren gibt“, erklärte der Springer-Sprecher weiter.