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dpa

DJV warnt vor Aushöhlung des Redaktionsgeheimnisses

Der Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach Kanzlerin Angela Merkel vertrauliche Gespräche mit Journalisten offenlegen müsse, sei „eine Farce“.

Berlin (dpa) − Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat vor einer Aushöhlung des Redaktionsgeheimnisses gewarnt. Der Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vertrauliche Gespräche mit Journalisten offenlegen müsse, sei „eine Farce“, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall am Montag. Viel wichtiger sei es zu wissen, mit welchen Lobbyisten die Kanzlerin rede. Hintergrundgespräche seien keine Kungelrunden, sondern wichtige Instrumente zur Gewinnung und Einordnung von Informationen.

Ein Journalist des „Tagesspiegels“ hatte geklagt, „Der Spiegel“ hatte darüber berichtet. Wie ein Gerichtssprecher bestätigte, habe das Gericht bereits im Dezember entschieden, dass Merkel über Ort, Zeit, Teilnehmer und Themen von Hintergrundgesprächen im Kanzleramt sowie über andere nicht öffentliche Gespräche mit Journalisten Auskunft geben müsse. Nur der genaue Inhalt solle vertraulich bleiben. Medienvertreter hätten einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden. Staatliche Stellen könnten sich dabei nicht auf „Quellenschutz“ berufen.

Gegen den Beschluss hat das Kanzleramt Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. „Wenn der Richterspruch so stehen bleibt, wäre er auf alle Politiker bis hinunter zum Bürgermeister übertragbar“, sagte Überall. Hintergrundgespräche müssten auch künftig möglich sein.