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dpa

EU-Urteil: Daten von Nutzern nicht ausreichend geschützt

Der österreichische Facebook-Kritiker Max Schrems hat das Verfahren ausgelöst. Er klagte gegen das weltgrößte Online-Netzwerk, weil seiner Ansicht nach seine Facebook-Daten in den USA nicht vor staatlicher Überwachung etwa durch die Geheimdienste geschützt sind.

Luxemburg (dpa) − Die Daten europäischer Internet-Nutzer sind in den

USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt. Das hat

der Europäische Gerichtshof am Dienstag geurteilt. Deshalb wurde die

Vereinbarung zur einfachen Datenübermittlung in die USA («Safe

Harbor») für ungültig erklärt. Die Entscheidung der EU-Kommission

dazu im Jahr 2000 beruhte auf der Annahme, dass die USA ein

angemessenes Schutzniveau von übermittelten personenbezogenen Daten

gewährleisten. Nach den Enthüllungen des Informanten Edward Snowden

zur Internet-Überwachung sehen die Europäer das inzwischen anders.

Die Entscheidung des Gerichts hat weitreichende Bedeutung für

amerikanische Internet-Konzerne, für die es nun schwieriger werden,

Daten von Europäern in die USA zu übertragen. Nach Ansicht des

Gerichts können Betroffene die nationalen Gerichte anrufen und

nationale Datenschutzbehörde können prüfen, ob die Daten einer Person

entsprechend geschützt sind.

Vor allem dürfte das Urteil kleinere Unternehmen treffen, die sich

bisher komplett auf „Safe Harbor“ verließen. Schwergewichte wie

Facebook oder Google mit ihren großen Rechtsabteilungen können

leichter die nötigen Verträge zur Datenübermittlung ohne „Safe

Harbor“ ausarbeiten.

Der österreichische Facebook-Kritiker Max Schrems hatte das Verfahren

ausgelöst. Er klagte gegen das weltgrößte Online-Netzwerk, weil

seiner Ansicht nach seine Facebook-Daten in den USA nicht vor

staatlicher Überwachung etwa durch die Geheimdienste geschützt sind.