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Fotograf und Kameramann wegen Grönemeyer-Video vor Gericht

Die Angeklagten sollen gegenüber der Staatsanwaltschaft Köln wahrheitswidrig behauptet haben, am Flughafen Köln/Bonn von Grönemeyer ohne Grund angegriffen und verletzt worden zu sein.

Köln (dpa) − Ein Fotograf und ein Kameramann müssen sich ab Montag wegen einer Auseinandersetzung mit dem Sänger Herbert Grönemeyer (62) vor Gericht verantworten. Der Tatvorwurf lautet auf falsche Verdächtigung und uneidliche Falschaussage. Wie das Landgericht Köln am Donnerstag mitteilte, sollen die Angeklagten gegenüber der Staatsanwaltschaft Köln wahrheitswidrig behauptet haben, am Flughafen Köln/Bonn von Grönemeyer ohne Grund angegriffen und verletzt worden zu sein. In einem Zivilverfahren zu diesem Vorfall sollen sie zudem entsprechende Falschaussagen gemacht haben. Am Mittwoch (20. Februar) wird nach Gerichtsangaben voraussichtlich Grönemeyer als Zeuge aussagen.

Grönemeyer hatte sich in dem Zivilverfahren erfolgreich gegen die Berichterstattung über die Auseinandersetzung gewehrt. Das Landgericht Köln untersagte 2017 größtenteils, entsprechende Bilder und Aussagen weiter zu verbreiten − etwa, dass der Sänger einem Fotografen eine Reisetasche an den Kopf geschleudert und den zu Boden gegangenen Mann mit den Händen gepackt habe.

In dem Verfahren ging es um ein Aufeinandertreffen im Dezember 2014. Ein Video, das im Internet verbreitet wurde, erweckt den Eindruck, Grönemeyer sei damals grundlos ausgerastet. In Wahrheit seien seine Lebensgefährtin und sein Sohn mit dabei gewesen, sagte der Sänger 2017 der Deutschen Presse-Agentur in Köln. Der Film sei so zusammenmontiert, dass man glauben müsse, er rege sich auf, nur weil er einen Fotografen sehe. Tatsächliche mache er mit jedem ein Foto, so Grönemeyer. Hier sei aber die Privatsphäre seiner Familie verletzt worden.