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Hilfe für freie Journalistinnen und Journalisten in NRW

Freie können nun online einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.

Düsseldorf – Frei beschäftigte Journalistinnen und Journalisten können nun online auf der Seite des NRW-Wirtschaftsministeriums einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Das Land NRW wird Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen, die durch die weiter andauernde Corona-Pandemie zunehmend in berufliche Schwierigkeiten geraten, finanziell unterstützen. Dafür hat die Landesregierung beschlossen, das Soforthilfeprogramm des Bundes eins zu eins an die Zielgruppe weiter zu verteilen.

 

Der DJV-NRW begrüßt ausdrücklich, dass durch diese Soforthilfe der Weg für finanzielle Unterstützung nun auch für Freie freigemacht wird. Der Verband fordert die Landesregierung dazu auf, dafür zu sorgen, dass die unterstützenden Gelder nicht nur unkompliziert zu beantragen sind, sondern Bewilligungen und Mittelfluss zügig innerhalb weniger Wochen umgesetzt werden. Sollten diese Mittel nicht ausreichen, muss nachgelegt werden.

 

Gefördert werden selbständige Medienschaffende, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbständige tätig sind, ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben und ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben. Zu klären ist aus Sicht des DJV-NRW noch, wie mit nebenberuflichen Freien umzugehen ist. Diese scheinen hier durchs Raster zu fallen.

 

Zur Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen, zum Beispiel für laufende Betriebskosten wie Miete oder den Erhalt von Arbeitsplätzen, sind Förderungen in der Höhe von 9.000 Euro (für antragsberechtigte Solo-Selbständige und Antragsberechtigte mit bis zu fünf Beschäftigten) bis zu 25.000 Euro (Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten) möglich.

 

Beantragt werden kann die Unterstützung ausschließlich online