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dpa - Deutsche Presseagentur GmbH

Streit zwischen Volker Beck und dem „Spiegel“ vor dem BGH

Beck hatte in den 1980er Jahren einen Buchbeitrag verfasst, von dem er sich heute distanziert. Darin spricht er sich dafür aus, gewaltfreien Sex mit Kindern teilweise zu entkriminalisieren. Nach Becks Darstellung hat der Herausgeber den Sinn aber verfälscht.

Karlsruhe (dpa) − Ein Streit zwischen dem Grünen-Politiker Volker Beck und dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ um die Rechte an einem Manuskript geht am Donnerstag (9.00 Uhr) vor den Bundesgerichtshof (BGH). Beck hatte in den 1980er Jahren einen Buchbeitrag verfasst, von dem er sich heute distanziert. Darin spricht er sich dafür aus, gewaltfreien Sex mit Kindern teilweise zu entkriminalisieren. Nach Becks Darstellung hat der Herausgeber den Sinn aber verfälscht.

 

Als kurz vor der Bundestags-Wahl 2013 das Original wiederauftauchte, stellte er zum Beleg beide Versionen auf seine Homepage und gab sie auch an Medien weiter. Einen Tag später erschien im „Spiegel“ ein kritischer Artikel über den damaligen Fraktionsgeschäftsführer − entgegen Becks Darstellung seien Original und veröffentlichte Fassung fast identisch. Auf „Spiegel Online“ wurden beide Dokumente verlinkt.

 

Dagegen wehrt sich Beck. Er sieht seine Urheberrechte verletzt. In den Vorinstanzen hatte er mit seiner Klage Erfolg. (Az. I ZR 228/15)