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Urteil im Kachelmann-Schadenersatzprozess erwartet

Wetterexperte Kachelmann wurde vor fünf Jahren vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Im Zivilverfahren will er von seiner Ex-Geliebten Ausgaben für Gutachten zurück. Darüber entscheidet jetzt das Oberlandesgericht in Frankfurt.

Frankfurt/Main (dpa) − Das von Jörg Kachelmann angestrengte Schadenersatz-Verfahren gegen seine Ex-Geliebte steht vor dem Abschluss. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wird voraussichtlich an diesem Mittwoch (28.9.) sein Urteil verkünden.

 

Der 18. OLG-Zivilsenat hatte zuvor den Antrag der Ex-Geliebten auf Aussetzung des Verfahrens abgewiesen. Deren Anwalt hatte dies mit einer Verfassungsbeschwerde begründet: Claudia D. sehe ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Ein Befangenheitsantrag gegen den OLG-Senat war bereits abgelehnt worden.

Der Wettermoderator verlangt von seiner Ex-Geliebten mehr als 13 000 Euro für Gutachten, mit deren Hilfe er sich im Strafprozess gegen ihren Vergewaltigungsvorwurf verteidigt hatte. Der heute 58-Jährige war im Mai 2011 vom Landgericht Mannheim freigesprochen worden.

Vor dem OLG ging es zuletzt vor allem darum, ob Kachelmann die von ihm geltend gemachten Kosten auch persönlich getragen hat. Ein für die Finanzen zuständiger Angestellter der Meteomedia AG bestätigte, dass Kachelmanns Schweizer Firma damals rund 7000 Euro für Gutachten vorgestreckt habe.

Der Zeuge konnte aber nicht sagen, ob Kachelmann das Geld zurückerstattet hat. Er habe im März 2011 das Unternehmen verlassen. Kachelmann hat nach Angaben seiner Anwältin den Vorschuss zurückbezahlt, nachdem er wegen Geldnot seine Anteile an der Firma verkauft hatte.

Im Verfahren vor dem OLG gelten die Aussichten des Wettermoderators als chancenreich. Der Senat hat im Januar erkennen lassen, dass er die Klage für berechtigt hält. Damals hatte ein Rechtsmediziner als Gutachter gesagt, dass viel dafür spreche, dass sich Claudia D. selbst Verletzungen beigebracht habe.

Kachelmann muss im Zivilverfahren beweisen, dass seine Ex-Geliebte die Unwahrheit gesagt hat. Das Landgericht Frankfurt hatte Ende 2013 in erster Instanz gegen Kachelmann entschieden.