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Gabriel: Beihilfeentscheidung zur Sicherheitsbereitschaft für Braunkohlekraftwerke wichtiger Schritt zur Erreichung unserer Klimaziele

Berlin (pressrelations) -

Gabriel: Beihilfeentscheidung zur Sicherheitsbereitschaft für Braunkohlekraftwerke wichtiger Schritt zur Erreichung unserer Klimaziele



Die Europäische Kommission hat heute die sogenannte Sicherheitsbereitschaft genehmigt und die Vereinbarkeit mit EU-Beihilfenrecht bestätigt. Deutschland kann damit in den kommenden Jahren 13 % der Braunkohlekapazitäten aus Klimaschutzgründen vom Markt nehmen. Diese 2,7 Gigawatt Braunkohlekraftwerke erbringen eine Emissionsminderung von 11-12,5 Mio. Tonnen CO2 im Jahr 2020. Dieser Minderungsbeitrag ist nötig, um unsere nationalen Klimaziele zu erreichen.


Bundesminister Gabriel: "Ich begrüße die Entscheidung der Europäischen Kommission ausdrücklich. Das ist ein wichtiger Schritt für die weitere Umsetzung des Strommarktgesetzes und der Sicherheitsbereitschaft. Mit der heutigen Entscheidung haben wir die erforderliche Rechtsklarheit und können das nationale Gesetzgebungsverfahren nun zügig abschließen. Die Sicherheitsbereitschaft ist wichtig, um unsere Klimaziele zu erreichen und zugleich sicherzustellen, dass es in den betroffenen Regionen nicht zu Strukturbrüchen kommt. Damit ist sie für Beschäftigte und Unternehmen eine gute und tragbare Lösung."


Gegenstand der Sicherheitsbereitschaft sind Braunkohleblöcke der Unternehmen Mibrag, RWE und Vattenfall mit einer Gesamtleistung von 2,7 Gigawatt. Diese werden ab 2016 schrittweise aus dem Markt genommen und zunächst vorläufig, später endgültig, stillgelegt. Die Betreiber erhalten für die Herstellung der Sicherheitsbereitschaft und für die Stilllegung der Anlagen einen Ausgleich. Dafür fallen Gesamtkosten in Höhe von durchschnittlich 230 Mio. Euro/Jahr über sieben Jahre an.


Die Sicherheitsbereitschaft ist Teil des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes, das sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet.


Parallel zum nationalen Gesetzgebungsverfahren hatte das Bundeswirtschaftsministerium im November 2015 die Sicherheitsbereitschaft aus Gründen der Rechtssicherheit gegenüber der Europäischen Kommission beihilferechtlich angemeldet. Mit der heutigen Entscheidung der Europäischen Kommission ist das Notifzierungs -und Prüfungsverfahren erfolgreich beendet. Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die geplante Sicherheitsbereitschaft mit EU-Beihilfenrecht im Einklang steht.



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