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CDU muss sich für Änderung von Artikel 13 einsetzen

Berlin (pressrelations) -

CDU muss sich für Änderung von Artikel 13 einsetzen



Zu Berichten über eine Einigung innerhalb der CDU und eine Absage an Uploadfilter in der EU-Urheberrechtsrichtlinie erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik:


Die massiven Proteste in Deutschland und in der EU wirken und haben offensichtlich zu einem Umdenken innerhalb der CDU geführt. Das war dringend nötig. Es ist begrüßenswert, dass die CDU den Einsatz von Uploadfiltern als hoch fehleranfällige und die Meinungsfreiheit gefährdende Maßnahmen gegen das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten verhindern will. Es reicht jedoch nicht, dies allein rhetorisch anzukündigen. Vielmehr muss die Bundesregierung sich für eine Änderung der Richtlinie einsetzen, damit diese Ankündigung auch glaubhaft ist und nicht nur pures Wahlkampfgetöse vor der Europawahl.


Sicher haben die Mitgliedsstaaten einen gewissen Spielraum bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie. Und richtig ist auch, dass Uploadfilter nicht explizit im Gesetzestext erwähnt werden. Aber gar keine Maßnahmen bei Urheberrechtsverstößen zu ermöglichen, könnte auch ein Verstoß gegen EU-Recht bedeuten und sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach sich ziehen. Zudem ist die Idee von Pauschallizenzen nicht neu. Es fehlt also ein schlüssiges Konzept, wie die CDU dies umsetzen will. Alle Experten und zuletzt auch die Bundesregierung waren sich einig in der Einschätzung, dass dort, wo keine Pauschallizenz abgeschlossen werden kann, der Einsatz von Uploadfiltern folgen würde.


Daher muss die Bundesregierung sich, ihrem Koalitionsvertrag folgend, dafür einsetzen, dass der Einsatz von Uploadfiltern von vornherein ausgeschlossen ist - auch wenn dies eine Verzögerung der Verabschiedung der Richtlinie bedeutet.

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