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Bayerische Gewerbeaufsicht überprüft Sonnenstudios

München (pressrelations) -

Bayerische Gewerbeaufsicht überprüft Sonnenstudios



Der Betrieb von Solarien ohne Fachpersonal ist grundsätzlich unzulässig und kann untersagt werden. Damit sollen die von Solarien ausgehenden Gefahren für die Gesundheit minimiert werden. Darauf wies die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf heute in München hin: "Der Schutz der Gesundheit ist oberstes Gut. Die Haut vergisst nie. Es ist wichtig, dass die Nutzer von Solarien von geschultem Personal über mögliche Gefahren informiert werden, bevor sie sich auf die Sonnenbank legen. Nur wer sich einer Gefahr bewusst ist, kann sein Verhalten danach ausrichten." Die Bayerische Gewerbeaufsicht kontrolliert derzeit verstärkt, ob die Regelungen zum Schutz vor UV-Strahlung in den Sonnenstudios eingehalten werden. So wird beispielsweise überprüft, ob fachkundiges Personal in den Solarien vor Ort ist. Das Fachpersonal soll die Nutzerinnen und Nutzer in die sichere Bedienung der UV-Geräte einweisen und UV-Schutzbrillen, eine Hauttypbestimmung und die Erstellung eines Dosierungsplanes anbieten. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.


Zusätzlich kann jeder Nutzer selbst etwas für seine Gesundheit tun. Beispielsweise sollten Empfehlungen zu Bräunungszeiten und -intervallen eingehalten und die auf dem Gerät oder in der Gebrauchsanweisung für die einzelnen Hauttypen angegebenen Anfangs- und Höchstnutzungszeiten nicht überschritten werden. Das individuelle Risiko kann außerdem vorab mit dem Hautarzt abgeklärt werden.


In Deutschland erkranken jährlich mehr als 140.000 Menschen an Hautkrebs - mit steigender Tendenz. Hauptursache hierfür ist einer Studie zufolge die zunehmende UV-Belastung der Haut durch verändertes Freizeitverhalten. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre besteht deshalb seit 2009 ein gesetzliches Solarienverbot. 2012 wurden die Regelungen noch einmal verschärft und unter anderem die technischen Anforderungen für Solarien klarer definiert. Damit wird beispielsweise der Einsatz zu starker Bestrahlungsgeräte verhindert.



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