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Berlin Institute of Health wird dritte Säule der Charité

Berlin (pressrelations) -

Bundesforschungsministerin Anja Karliczek und Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller haben heute die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Berlin unterzeichnet, die die Integration des Berlin Institute of Health (BIH) in die Charité - Universitätsmedizin Berlin festschreibt. Das BIH wird neben dem Klinikum und der Medizinischen Fakultät dritte Säule der Charité. Das Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) in der Helmholtz-Gemeinschaft wird privilegierter Partner des BIH. Gemeinsames Ziel ist es, exzellente Forschung zu stärken und medizinische Innovationen noch schneller zu den Menschen zu bringen.


Prof. Dr. Axel Radlach Pries, Vorstandsvorsitzender (interim) des BIH und Dekan der Charité, freute sich über die Zustimmung der Länder zur Integration des BIH in die Charité. "Ich bin wie der Regierende Bürgermeister Michael Müller fest davon überzeugt, dass dies ein guter Tag für die Patientinnen und Patienten in Berlin und deutschlandweit ist", sagte Prof. Pries. "Denn unsere Mission, die Übertragung von Forschungsergebnissen aus dem Labor in die Klinik, die Translation, wird uns in Zukunft noch besser gelingen." Er betonte, dass das BIH bereits heute beachtliche Erfolge vorweisen könne: "Mit 26 berufenen Professorinnen und Professoren, 20 Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern, die insgesamt bereits mehr als 1000 wissenschaftliche Artikel veröffentlicht haben, steht das BIH in der kurzen Zeit seines Bestehens glänzend da", verkündete er. "Unsere BIH Chairs verantworten hochinnovative Zentren, die die Digitalisierung der Medizin, die klinischen Studien und die Qualität der biomedizinischen Forschung voranbringen. Darüber hinaus hat das BIH Infrastrukturen wie 12 Core Facilities geschaffen, die die translationale Forschung, das Kernanliegen des BIH, unterstützen."


Prof. Dr. Karl Max Einhäupl, Vorstandsvorsitzender der Charité, dankte ausdrücklich allen, die diesen Schritt möglich gemacht hatten: "Mit der breiten Zustimmung von Bund und 16 Ländern erfährt das BIH eine herausragende Legitimation, als neues Modell translationaler Medizin innovative Wege zu beschreiten, um Ergebnisse aus der Grundlagenforschung schnell zu den Patientinnen und Patienten zu bringen. Die Integration des BIH in die Charité mit gleichzeitig hoher Selbstständigkeit nutzt damit auch erstmals die Möglichkeiten, die durch die Änderung des 2015 novellierten Artikels 91b des Grundgesetzes dem Bund gegeben wurden."


Das MDC wird durch die Verwaltungsvereinbarung in Zukunft privilegierter Partner des BIH. Prof. Dr. Thomas Sommer, wissenschaftlicher Vorstand (kommissarisch) des MDC, sagte: "Durch die erprobte und exzellente Zusammenarbeit unserer Forscherinnen und Forscher mit Klinikerinnen und Klinikern der Charité werden wir schnell Fortschritte im Sinne der Patientinnen und Patienten machen. Das MDC ist Innovationstreiber und verfügt über hochmoderne Technologien und Infrastrukturen, die teilweise von MDC, Charité und BIH gemeinsam aufgebaut wurden und schon jetzt umfangreich genutzt werden. Dies gilt es fortzusetzen, und darauf freuen wir uns sehr."


Am 5. Juli hatte die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) - die Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister sowie die Finanzministerinnen und Finanzminister des Bundes und der Bundesländer - dem Entwurf der Verwaltungsvereinbarung über die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des BIH zugestimmt. Durch die Verwaltungsvereinbarung wird die wirtschaftliche Autonomie des BIH gewahrt. Die bisherige Finanzierung vom Bund und dem Land Berlin im Verhältnis 90:10 (insgesamt 77 Mio. Euro pro Jahr) wird fortgesetzt. Für die Leitung des Instituts ist ein Direktorium vorgesehen, mit der Aufsicht wird ein Verwaltungsrat betraut, in dem Bund und Land Berlin sowie externer Sachverstand vertreten sein werden. Das BIH wird einen Sitz im Vorstand der Charité erhalten, das Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Sitz im Charité-Aufsichtsrat. Zur weiteren Stärkung der translationalen Forschung sollen künftig auch deutschlandweit Projekte durch das BIH gefördert werden. Der Bund und das Land Berlin gehen davon aus, dass die erforderlichen landesgesetzlichen Regelungen bis 1. Januar 2021 in Kraft treten werden.

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