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Eilanträge betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare erfolglos

Karlsruhe (pressrelations) -

Eilanträge betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare erfolglos



Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.


Hierzu lautet der Kurztext:

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss die Eilanträge der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare abgelehnt. Die Anträge richten sich gegen die unterbliebene Beschlussfassung über die entsprechenden Gesetzentwürfe durch den zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages. Dem Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung steht nach der Entscheidung des Senats entgegen, dass die Hauptsache jedenfalls offensichtlich unbegründet wäre. Dem Vorbringen der Bundestagsfraktion ist eine missbräuchliche Handhabung des Gesetzesinitiativrechts und damit eine Verletzung des Befassungsanspruchs des Gesetzesinitianten nicht zu entnehmen.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:


http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-046.html


Herausgeber: Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

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