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Keine Verlängerung bei der betäubungslosen Ferkelkastration

Berlin (pressrelations) -

Keine Verlängerung bei der betäubungslosen Ferkelkastration



Der Bundesrat hat am 21. September 2018 ausführlich über Anträge aus mehreren Ländern debattiert, die betäubungslose Ferkelkastration über das Jahresende hinaus zu erlauben. Bei der Abstimmung erhielten Anträge, die Frist wegen der derzeit noch nicht marktreifen Methoden zur Schmerzausschaltung um ein bzw. mehrere Jahre zu verlängern, jedoch nicht die erforderliche Mehrheit.


Daher bleibt es beim geltenden Recht: Bei unter acht Tage alten männlichen Schweinen ist die chirurgische Kastration ohne Betäubung nur noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres möglich. Ab 1. Januar 2019 ist ein Verfahren anzuwenden, das Schmerzen wirksam ausschaltet. Sofern das nicht möglich ist, müssen Tierhalter auf eine chirurgische Kastration verzichten.


Zwei Entschließungsanträge in die Ausschüsse überwiesen

Zur Frage, wie die Pflicht zur schmerzfreien Ferkelkastration künftig praktisch umgesetzt werden kann, haben Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern dem Bundesrat jeweils Entschließungsanträge zugeleitet (sh. TOP 99 und 108).


Darin bitten sie um verschiedene Maßnahmen zur Förderung von Alternativmethoden zur schmerzfreien Kastration und zur Unterstützung für die Viehhalter bei der Umsetzung der Rechtslage ab Januar 2019.


Die beiden Entschließungsanträge wurden in der Plenarsitzung am 21. September 2018 vorgestellt und in die Fachausschüsse überwiesen. Diese werden sich in den nächsten Wochen damit befassen.


Plenarsitzung des Bundesrates am 21.09.2018





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