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Menschenrechtsbeauftragte Bärbel Kofler zur Änderung des Antidrogengesetzes in Iran

Berlin (pressrelations) -

Menschenrechtsbeauftragte Bärbel Kofler zur Änderung des Antidrogengesetzes in Iran



Anlässlich der vom iranischen Parlament beschlossenen Änderung des Strafgesetzes für Drogendelikte erklärte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt Bärbel Kofler heute (24.11.):


Anlässlich der vom iranischen Parlament beschlossenen Änderung des Strafgesetzes für Drogendelikte erklärte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt Bärbel Kofler heute (24.11.):

Die am 14.11.2017 vom iranischen Parlament beschlossene Änderung des Antidrogengesetzes erfüllt mich mit Hoffnung, dass die Zahl der Hinrichtungen in Iran in Zukunft endlich sinken wird. Nach dem neuen Gesetz werden Drogendelikte von geringem Ausmaß nicht mehr mit der Todesstrafe geahndet, sondern mit Haft- oder Geldstrafen. Damit ist die Todesstrafe in Iran zwar nicht abgeschafft, aber es ist ein positiver Schritt in die richtige Richtung. Ich appelliere an Iran, das neue Gesetz konsequent umzusetzen.


Die Todesstrafe ist unmenschlich und rechtspolitisch unsinnig. Sie hat im 21. Jahrhundert keinen Platz! Die Bundesregierung lehnt sie unter allen Umständen ab und setzt sich gemeinsam mit ihren Partnern in der EU konsequent für ihre weltweite Abschaffung ein.


Hintergrund:

Iran belegt weltweit den zweiten Platz bezogen auf die Gesamtzahl der Hinrichtungen (2017: 380; Stand: 02.11.2017), rund 50% davon aufgrund von Drogendelikten. Am 14. November ist eine Änderung des Antidrogengesetzes in Kraft getreten, die zur Folge haben dürfte, dass in Iran künftig deutlich weniger Menschen hingerichtet werden.


Das Gesetz hebt die Todesstrafe für Drogendelikte nicht vollständig auf, beschränkt diese aber auf besondere Fallkonstellationen. Für die allermeisten Fälle gilt, dass nun an die Stelle der Todesstrafe eine längere Haft- oder Geldstrafe tritt. Das Gesetz sieht auch vor, dass diejenigen, die bereits zum Tode verurteilt worden sind, die Möglichkeit haben, eine Änderung der Strafe im Rahmen einer Art Wiederaufnahme zu beantragen.


Man geht davon aus, dass ca. 2.000 bis 5.000 bereits zum Tode Verurteilte von dieser Regelung betroffen sind. Insgesamt handelt es sich bei der Gesetzesreform um eine positive Entwicklung, wenn auch nicht auszuschließen ist, dass die Gerichte durch weite Auslegungen auch in Zukunft versuchen werden, die Todesstrafe in vielen Fällen zu verhängen.




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