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Urteil zu Hartz-IV-Regelsätzen

DPA-Bild des Tages vom 10.02.2010

Bild: Zwei Stoffherzen von Protestierenden mit der Aufschrift: "Ein Hartz (durchgestrichen) Herz für Kinder" hängen am Dienstag vor der Urteilsverkündung zu den Hartz-IV-Regelsätzen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung. Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.