Herrliches, närrisches Thüringen (Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), 17:11)
Daneben bekam die «Marburger Neue Zeitung» eine nicht-öffentliche Rüge wegen mangelnder journalistischer Sorgfaltspflicht.
Bonn (ddp). Die Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats haben auf ihren jüngsten Sitzungen drei Zeitschriften wegen Schleichwerbung gerügt. Bei dem Frauen-Titel «Für Sie» sah der Presserat einen Verstoß gegen den Grundsatz der Trennung von Werbung und Redaktion. Das Magazin hatte 2006 Raumsprays verlost. In einer späteren Ausgabe 2007 veröffentlichte sie dann die Urteile von vier Leserinnen über das Produkt, wobei die Kritiken Formulierungen wie «tolle, frische, leichte Duftwelt» und «persönliche Wellnessoase» enthielten. Der Presserat befand dies als Schleichwerbung «durch die Art der Darstellung und die Hervorhebung eines einzelnen Produktes aus einer Palette ähnlicher Erzeugnisse».
Die Zeitschrift «Gong» erhielt eine Rüge, weil sie in acht Beiträgen über medizinische Themen jeweils ein Präparat nannte, obwohl diese nach Ansicht des Beschwerdeausschusses keine Alleinstellungsmerkmale aufwiesen, die eine Hervorhebung gerechtfertigt hätten.
Bei der Zeitschrift «In» sah der Presserat Schleichwerbung, weil sie in einem Bericht eine Soap-Darstellerin bei einer Shoppingtour begleitete und dabei die Vorzüge eines speziellen Handytarifs nannte. Für die Vorstellung des Tarifs sah der Beschwerdeausschuss ebenfalls keinen Anlass.
Daneben bekam die «Marburger Neue Zeitung» eine nicht-öffentliche Rüge wegen mangelnder journalistischer Sorgfaltspflicht. Die Zeitung hatte laut Presserat in einer Collage Schlagzeilen aus den vergangenen zehn Jahren veröffentlicht, darunter zwei über den Verdacht auf Misshandlung von Kindern in einem Behindertenheim sowie über einen möglicherweise damit in Verbindung stehenden Tod eines Betreuers. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch die Ermittlungen seinerzeit eingestellt. Die Zeitung hatte auch darüber berichtet, bei der Rückschau aber die für das Heim entlastende Information nicht mehr erwähnt.
Insgesamt behandelten die Presserats-Ausschüsse 88 Beschwerden. Neben den vier Rügen sprachen sie 13 Missbilligungen und 19 Hinweise aus. In 32 Fällen hielten die Ausschüsse die Beschwerden für unbegründet.