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Die Äußerung sei in diesem Zusammenhang von der Meinungsfreiheit gedeckt, sagte die hannoversche Oberstaatsanwältin Irene Silinger am Freitag der dapd.
Hannover (dapd-nrd). Bundespräsident Christian Wulff darf in der aktuellen Debatte um seine Kredit- und Medienaffäre als Lügner bezeichnet werden. Die Äußerung sei in diesem Zusammenhang von der Meinungsfreiheit gedeckt, sagte die hannoversche Oberstaatsanwältin Irene Silinger am Freitag der dapd. Es gebe keinen Anlass für Ermittlungen gegen den Fraktionsvorsitzenden der Grünen im niedersächsischen Landtag, Stefan Wenzel.
Wenzel hatte Wulff in einem Interview am Samstag einen Lügner genannt und zum Rücktritt aufgefordert. Daraufhin waren bei der Staatsanwaltschaft Hannover drei Anzeigen gegen ihn wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten eingegangen.