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Schmerzensgeld für Kachelmann möglich

"Ich gehe davon aus, dass die sehr frühe Information der Öffentlichkeit über die Inhaftierung die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns verletzt hat", sagte der Berliner Presserechts-Anwalt Christian Schertz der Nachrichtenagentur dpa.

Berlin (dpa) - Nach der Freilassung des Fernsehmoderators Jörg Kachelmann hält der Berliner Presserechts-Anwalt Christian Schertz Schadensersatzansprüche für möglich. "Ich gehe davon aus, dass die sehr frühe Information der Öffentlichkeit über die Inhaftierung die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns verletzt hat", sagte Schertz der Nachrichtenagentur dpa. "Sollte Kachelmann im Hauptverfahren freigesprochen werden, stehen Amtshaftungsansprüche im Raum. Die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft war Auslöser für die mediale Hetzjagd auf Kachelmann, bei der immer neue Details aus seinem Intimleben an die Öffentlichkeit kamen."

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte nach der Verhaftung Kachelmanns am 20. März zwar nicht selbst die Medien informiert, jedoch auf Nachfrage bestätigt, dass der Moderator in Untersuchungshaft war. "Auch das ist eine offizielle Stellungnahme", sagte Schertz, der selbst zahlreiche Prominente als Anwalt vertritt. "Bei Verhaftungen von Prominenten muss geprüft werden, ob eine solche Bestätigung zu Beeinträchtigungen führt, die nicht wieder gutzumachen sind."

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Betroffene Schmerzensgeld verlangen können, wenn eine Presseinformation der Staatsanwaltschaft zu einer schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts führt. Auch der ehemalige Mannesmann-Chef Klaus Esser hatte 2005 ein Schmerzensgeld von 10 000 Euro zugesprochen bekommen, weil Staatsanwälte gegenüber den Medien suggeriert hatten, der Manager sei käuflich gewesen. Im Fall Kachelmann jedoch, sagte Schertz, werde ein Schmerzensgeld "in keiner Weise den erlittenen Reputationsverlust ausgleichen können".

Schertz regte an, in den Justizbehörden der Länder Experten für Presserecht einzustellen, welche die Staatsanwaltschaften bei spektakulären Fällen in der Pressearbeit beraten könnten. "Ich werfe es den Staatsanwälten nicht vor, wenn sie sich nicht in den Details der teilweise komplizierten Rechtsprechung zum Persönlichkeitsrecht auskennen."

 

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