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Akkreditierungen bei G20-Gipfel rechtswidrig entzogen

Das Gerichtsurteil, wonach zwei Journalisten beim G20-Gipfel in Hamburg die Akkreditierung nicht hätte entzogen werden dürfen, gilt.

Berlin/Hamburg (dpa) − Das Gerichtsurteil, wonach zwei Journalisten beim G20-Gipfel in Hamburg die Akkreditierung nicht hätte entzogen werden dürfen, gilt. „Die zwei Entscheidungen sind rechtskräftig“, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Im Sommer 2017 war während des Gipfels in der Hansestadt einer Reihe von Journalisten die bereits erteilte Akkreditierung − das ist die Zulassung zu Terminen − nachträglich wieder entzogen worden. Der Gipfel war von heftigen Krawallen überschattet gewesen.

 

Das Bundespresseamt hätte nach der Entscheidung des Gerichts im November 2019 einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen können, hat dies aber nicht getan, wie die Behörde mitteilte.

 

Es war das erste Mal gewesen, dass Klagen zu nachträglich entzogenenen Akkreditierungen beim G20-Gipfel bei dem Gericht verhandelt wurden. Es gibt den Gerichtsangaben zufolge derzeit noch sieben weitere offene Verfahren. Wie es damit konkret weitergeht, ist noch unklar.

 

In dem Verfahren im November hatten zwei Journalisten gegen die Bundesrepublik geklagt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf der Akkreditierungen nicht vorlagen. Ein Jurist, der für die Seite des Bundes sprach, hatte in der Verhandlung noch betont, dass sich die Sicherheitslage in der Stadt mit dem Verlauf des Gipfels „dramatisch“ verändert habe und man unter hohem Zeitdruck eine Entscheidung treffen musste, ob man die Akkreditierungen wieder entzieht.

 

Das Verwaltungsgericht Berlin ist wegen des Dienstsitzes des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung in Berlin für die Fälle zuständig.