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ARD und ZDF gehen gegen Bild wegen Wahlberichterstattung vor

Von der ARD hieß es: „Wir haben uns entschlossen, rechtlich gegen Bild TV wegen der aus unserer Sicht rechtswidrigen Übernahme unserer Berichterstattung vorzugehen.“

Mainz/Köln (dpa) − ARD und ZDF gehen gegen den TV-Sender Bild wegen Übernahme von Sendematerial am Tag der Bundestagswahl vor. Das teilten die jeweiligen öffentlich-rechtlichen Sender am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur unabhängig voneinander mit.

 

Von der ARD hieß es: „Wir haben uns entschlossen, rechtlich gegen Bild TV wegen der aus unserer Sicht rechtswidrigen Übernahme unserer Berichterstattung vorzugehen.“

 

Auch das ZDF zieht nach eigenen Angaben Konsequenzen aus der nicht genehmigten Übernahme von Teilen der ZDF-Wahlsendungen im linearen Angebot und auf der Webseite des Senders am Wahlsonntag. „Mit Bezug auf das Urheberrechtsgesetz macht der Sender Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz geltend.“ Es handle sich um ein anwaltliches Abmahnschreiben. Zur Schadenshöhe wurden keine Angaben gemacht.

 

Ein Sprecher des TV-Senders Bild teilte der dpa mit, dass man das juristische Vorgehen von ARD und ZDF prüfe. Zu Wochenbeginn hatte der Sprecher bereits dies mitgeteilt: „Die Bundestagswahl war ein zeithistorischer Moment. Wir haben im Rahmen unserer aktuellen Wahlberichterstattung die stark unterschiedlichen Prognosen mit klarem Quellenhinweis live zitiert und ausgewählte Sequenzen aus der „Berliner Runde“ übernommen und für unsere Zuschauer eingeordnet.“

 

Der Bild-Sprecher hatte zudem in Aussicht gestellt: „Falls sich aus der Übernahme seitens Bild Ansprüche von ARD und ZDF ergeben sollten, sind wir gerne bereit, diese zu begleichen.“ Der Sprecher hatte ergänzt, dass man dann allerdings davon ausgehe, dass ARD und ZDF Leistungsschutzrechte auch gegenüber großen US-Internetplattformen in gleicher Konsequenz geltend machten.

 

Der TV-Sender Bild gehört zur gleichnamigen Boulevardmarke des Medienkonzerns Axel Springer. Das frei empfangbare TV-Programm startete im August.