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Wie viel Bundesbehörden Anwälten zum Abwenden von Pressefragen zahlen

Wie viel Bundesbehörden Anwälten zum Abwenden von Pressefragen zahlen

Der dpa liegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag vor.

Berlin (dpa) − Bundesbehörden haben in den vergangenen Jahren mehr als 200 000 Euro für Anwaltskosten zur Abwendung von Presseanfragen ausgegeben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

 

Von den Ministerien und Ämtern, die Angaben zum Zeitraum von 2013 bis 2018 machten, fielen demnach drei besonders ins Gewicht: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte rund 74 000 Euro Aufwendungen, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben knapp 49 000 Euro und das Bundesverkehrsministerium knapp 35 000 Euro. Das Auswärtige Amt zahlte knapp 20 000 Euro. Beim Bundeswirtschaftsministerium waren es rund 17 500 Euro. Beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit summierten sich etwa 8600 Euro.

 

In der Antwort auf die Kleine Anfrage waren nicht zu allen Ministerien Daten darüber zu finden, wie viel sie dafür zahlten, mit juristischer Deckung die Herausgabe sensibler Informationen an die Öffentlichkeit zu verweigern. Somit ist ein Gesamtüberblick zu allen Bundesbehörden aus dem Dokument nicht ersichtlich.

 

Der Deutsche Journalisten-Verband monierte, dass in solchem Ausmaß Gelder aus Steuermitteln an Anwaltskanzleien flössen. „Es ist skandalös, dass Bundesbehörden Medienanwälte mit Stundensätzen von bis zu 380 Euro reich machen, um für sie unbequeme Fragen von Journalistinnen und Journalisten abzuwehren“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Er erinnerte in dem Zusammenhang daran, dass seit Jahren die Forderung nach einem Presseauskunftsgesetz für Bundesbehörden im Raum stehe.