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dpa

RBB-Skandal könnte Folgen für ganzen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben

Der RBB ist in eine tiefe Krise gestürzt. Die Spitze ist weitgehend ausgetauscht. Die Aufarbeitung dauert noch lange an. Brandenburg will Konsequenzen, die den ganzen öffentlich-rechtlichen Rundfunk betreffen.

Potsdam (dpa) − Der Skandal um mutmaßliche Vetternwirtschaft beim RBB soll aus Sicht von Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke Folgen für den ganzen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben. In einem Interview der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ («MAZ“, Montag) sprach sich der SPD-Politiker für eine Obergrenze bei Intendantengehältern aus. Woidke ist gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Er hält es auch für möglich, dass es künftig eine andere Struktur der Öffentlich-Rechtlichen geben könnte.

 

Der Ministerpräsident stemmt sich gegen eine mögliche Erhöhung des Rundfunkbeitrags zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio: „Es wird und kann 2024/2025 keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags geben.“ Er ergänzte: „Wir haben erlebt, wie der RBB das Geld der Beitragszahler in Dinge gesteckt hat, die nicht notwendig waren.“ Er sehe schon allein angesichts der bekanntgewordenen Verfehlungen beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) «keine Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern in Brandenburg für eine Erhöhung.“

 

Inmitten des Skandals rund um Vetternwirtschaftsvorwürfe an der Spitze des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders RBB hatten bereits Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) ein Einfrieren des Rundfunkbeitrags ins Spiel gebracht. Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags folgt einem Verfahren in mehreren Schritten. Eine unabhängige Finanzkommission empfiehlt die Höhe, die Länder haben das letzte Wort. Derzeit liegt die Höhe bei monatlich 18,36 Euro. Durch die Beiträge von Haushalten, Firmen und Institutionen kommen mehr als acht Milliarden Euro jährlich zusammen, 2021 waren es 8,42 Milliarden. Die laufende Beitragsperiode dauert noch bis Ende 2024.

 

Der brandenburgische Ministerpräsident, der auch Mitglied im ZDF-Verwaltungsrat ist, forderte zudem eine Obergrenze für Intendantengehälter. Im „MAZ“-Interview sagte der 61-Jährige: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht dringend eine Anpassung der Intendantenbezüge.“ Woidke ergänzte: „Wir brauchen eine Obergrenze bei den Gehältern der Intendanten. Dafür wird sich Brandenburg einsetzen.“

Auf die Frage, ob er es angemessen finde, dass die inmitten der Filz-Affäre fristlos entlassene RBB-Intendantin Patricia Schlesinger in etwa so viel wie die Länderchefs von Brandenburg und Berlin zusammen verdient habe, antwortete Woidke: „Ein klares Nein. Solche Gehälter sind toxisch.“

 

An der Höhe der Intendantengehälter stoßen sich seit Jahren Kritiker. Die Kritik aus der Politik nahm inmitten des RBB-Skandals zu. Die Senderchefs legen ihre Bezüge nicht selbst fest, sondern Verwaltungsräte, die in den Häusern als Kontrollgremien fungieren.

Auf die Frage, ob er eine Fusion des RBB mit anderen ARD-Sendeanstalten ausschließe, äußerte sich Woidke so: „Momentan schließe ich gar nichts aus. Ich halte es für möglich, dass es künftig eine andere Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt.“ Denkbar seien auch engere Kooperationen mit anderen Anstalten wie dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) oder dem Norddeutschen Rundfunk (NDR).

 

Mit Blick auf den Staatsvertrag für den RBB, der novelliert werden soll, sagte Woidke: „Wir werden uns grundsätzlich darüber unterhalten müssen, wofür der öffentlich-rechtliche Rundfunk zuständig ist.“ Es könne nicht Kernaufgabe des RBB sein, mit eigenen Online-Angeboten anderen Medien wie Tageszeitungen direkte Konkurrenz zu machen. „Das geht am Auftrag vorbei.“

 

Woidke wünschte sich perspektivisch an der RBB-Spitze jemanden mit einer ostdeutschen Biografie. Derzeit ist die vorige WDR-Managerin Katrin Vernau als RBB-Interims-Intendantin tätig und soll den Sender aus seiner Krise führen.

 

Der RBB teilte auf Anfrage als Reaktion zu dem Interview unter anderem mit: Man arbeite gemeinsam mit den Sendergremien an der Verschlankung der eigenen Strukturen und der finanziellen Konsolidierung. Auch verbessere man die Kontrollmechanismen im RBB.

Der ganze Fall um Filzvorwürfe beim RBB beschäftigt schon länger den brandenburgischen Landtag. Der Hauptausschuss tagt regelmäßig dazu. Brandenburg hat derzeit die Rechtsaufsicht über den RBB. Damit kann das Land den Sender auf Unterlassungen oder Maßnahmen, die den Staatsvertrag verletzen, hinweisen und das Haus auch auffordern, die Rechtsverletzung zu beseitigen. Ein Untersuchungsausschuss im Landtag konstituierte sich unlängst. Er untersucht die Wahrnehmung der Rechtsaufsicht und etwaige Missstände zur Verwendung finanzieller Mittel durch den RBB. Woidke sagte im Interview: „Natürlich hat die Rechtsaufsicht hingeschaut.»