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WDR-Intendant sieht für 2030 eine öffentlich-rechtliche Mediathek

WDR-Intendant sieht für 2030 eine öffentlich-rechtliche Mediathek Tom Buhrow

Inmitten der laufenden Reformdebatte der Länder zu Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schaltet sich WDR-Intendant Tom Buhrow ein. Er skizziert, wo die ARD im Jahr 2030 stehen wird.

Köln (dpa) − Der Intendant des Westdeutschen Rundfunks (WDR), Tom Buhrow, sieht langfristig eine einzige große Mediathek des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. „Die Öffentlich-Rechtlichen werden eine Mediathek für alle bieten“, schreibt Buhrow im Gastbeitrag „Wo die ARD im Jahr 2030 steht“ in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Dienstagsausgabe). Darin skizziert der WDR-Intendant aus seiner Perspektive in einem Zukunftsszenario die großen Trends.

 

Spartenkanäle im fortlaufenden TV-Programm werden demnach in den Hintergrund treten ebenso wie der Radioverbreitungsweg UKW, während Audioangebote ins Netz wandern. „Bisher belauern sich öffentlich-rechtliche und kommerzielle Sender und warten nur darauf, dass der jeweils andere den Ausstieg aus UKW beschließt oder aufgezwungen bekommt. Die Folge: Wir investieren sowohl in die Erhaltung von UKW als auch den Ausbau von DAB+ und in die Verbreitung übers Internet.»

 

Buhrow sprach sich für klare Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer aus, um das zu durchbrechen. UKW werde langfristig nur noch eine „Havarietechnik für Krisenfälle“ sein. Durch die neue Technik „müssten nicht Dutzende regionale Hörfunkwellen unterhalten werden. Weitgehende Kooperationen unter den Landessendern und mit dem Deutschlandradio wären möglich“, schreibt Buhrow. In dem Beitrag betont er auch, dass die ARD auf dem Weg zu einem non-linearen Inhalte-Netzwerk sei.

 

Buhrow, der aktuell auch ARD-Vorsitzender ist, sieht zudem diesen Aspekt Ende der 2020er Jahre: „Die ARD hat sich entschieden, noch konsequenter ihren „Heimvorteil“ zu nutzen und so dem Publikum Mehrwert anzubieten. Die ARD ist deshalb 2030 noch stärker vor Ort in den Regionen und kooperiert dort vermehrt mit Einrichtungen aus Wissenschaft, Kultur und Bildung sowie privaten Medienhäusern.“ Er kündigte in dem Gastbeitrag an, im Mai einen ARD-Zukunftsdialog zu starten, bei dem Bürgerinnen und Bürger befragt werden sollen.

 

Mit diesem Aufschlag in der Zeitung bringt Intendant Buhrow einen weiteren Impuls in den laufenden Reformprozess des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu Struktur und Auftrag, den die Bundesländer forciert haben. Der Intendant stützt zugleich etwa einen Debattenbeitrag seiner Amtskollegin des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Karola Wille. Die Intendantin hatte vor kurzem eine Entwicklung der Rundfunkanstalten hin zu einem „gemeinwohlorientierten Kommunikationsnetzwerk“ als zeitgemäßen Auftrag skizziert.

 

Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD), die auch Koordinatorin der Länder-Rundfunkkommission ist, warb jüngst für ein ähnliches Modell wie es das bereits mit „funk“ als gemeinsames Content-Netzwerk von ARD und ZDF für jüngere Leute gibt: „Ich würde mich freuen, wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio insgesamt und für alle Altersgruppen zu dem öffentlich-rechtlichen Content-Netzwerk würden, das „funk“ für viele junge Menschen heute schon ist.“ Die Rundfunkkommission will bis Juni konkrete Schritte zum Reformvorhaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erarbeitet haben, wie Raab vor einigen Tagen ankündigte.

 

Buhrow ging in seinem Text auch auf den Rundfunkbeitrag ein. Sachsen-Anhalt blockierte im Dezember eine Erhöhung um 86 Cent auf 18,36 Euro, der Staatsvertrag zwischen den Bundesländern konnte nicht in Kraft treten. ARD, ZDF und Deutschlandradio klagten vor dem Bundesverfassungsgericht.

 

Buhrow schrieb, jeder, der die Reformdiskussion über den Auftrag ernst nehme, müsse sich ehrlich machen: „Will er oder sie eine Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder nur Kosten senken? Wenn es um Letzteres geht, ließe sich der Rundfunkbeitrag von Kosten bereinigen, die mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nichts zu tun haben.“ Bisher gehe es zum Beispiel zu Lasten der Beitragszahler und -zahlerinnen, wenn finanziell schwächer Gestellte den Rundfunkbeitrag nicht aufbringen können. Buhrow stellte die Frage: „Ist das nicht eigentlich Aufgabe der Sozialkassen?“ Er nannte zudem das Beispiel der Landesmedienanstalten als Medienregulierer des privaten Rundfunks. Auch sie werden über den Rundfunkbeitrag finanziert.