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Das Tauziehen um die „Tagesschau“-App

„Presseähnlich“ oder nicht? Das juristische Tauziehen um die App dauert seit Jahren an.

Berlin (dpa) − „Presseähnlich“ oder nicht? Das juristische Tauziehen um die „Tagesschau“-App dauert seit Jahren an. Ein Rückblick:

Dezember 2009: Die ARD-„Tagesschau“ soll künftig als App auf dem Smartphone kostenlos verfügbar sein. Zeitungsverlage reagieren auf die Ankündigung von ARD-aktuell-Chefredakteur Kai Gniffke mit Kritik.

Februar 2010: Der Rundfunkrat des NDR, der die „Tagesschau“ produziert, gibt grünes Licht für die App.

Juni 2011: Acht Zeitungsverlage ziehen vor das Landgericht Köln. Sie sehen in dem Online-Angebot eine rechtswidrige Konkurrenz.

Oktober 2011: Zum Auftakt des Verfahrens appellieren die Richter an Zeitungsverleger und ARD-Sender, sich untereinander zu einigen.

April 2012: Verhandlungen der Verleger mit ARD und ZDF scheitern.

September 2012: Die Kölner Richter geben den Zeitungsverlagen Recht und verbieten der ARD, die „Tagesschau“-App in der Version vom 15. Juni 2011 weiter zu verbreiten. Die ARD legt Berufung ein.

Dezember 2013: Das Oberlandesgericht Köln weist die Klage der Verleger in zweiter Instanz ab, lässt aber Revision zu.

April 2015: Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet im Sinne der Verleger. Die Kölner OLG-Richter müssen neu entscheiden.

September 2016: Das OLG in Köln urteilt zugunsten der Verlage.

Dezember 2016: „Als Reaktion auf die veränderte Mediennutzung“ bringt die „Tagesschau“ eine erneuerte Version ihrer Smartphone-App heraus. Videos stehen jetzt im Vordergrund.

Dezember 2017: Der BGH lehnt den Antrag des NDR auf Zulassung der Revision ab. Das Urteil des OLG Köln ist damit rechtskräftig.

Januar 2018: Im Rechtsstreit mit den Verlegern habe der NDR Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, teilt der Sender mit.