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Justizministerin gegen Klarnamenpflicht im Netz

Dafür aber will Christine Lambrecht die IP-Adressen feststellen.

Berlin (dpa) − Bundesjustizministerin Christine Lambrecht lehnt eine Klarnamenpflicht im Internet ab. „Eine Klarnamenpflicht im Netz halte ich nicht für richtig − allein schon, weil man gar nicht weiß, ob der Name, der da genannt wird, echt ist“, sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag). „Ich kann mich auch „Heinz Müller“ nennen und heiße gar nicht Heinz Müller. Es kann auch mehrere Heinz Müllers geben. Da hilft der Klarname also nicht weiter.“

 

Es gehe vielmehr darum, ermitteln zu können, wer da eigentlich im Netz unterwegs sei: „Und dabei spielt eine wichtige Rolle, dass man die IP-Adresse feststellen kann.“ Lambrecht forderte zugleich eine adäquate Ausstattung von zuständigen Staatsanwaltschaften. Insbesondere im Kampf gegen Hass im Netz gibt es immer wieder Forderungen nach einer Klarnamenpflicht.

 

Lambrecht sprach sich in dem RND-Interview zugleich für eine Straffung von Strafverfahren aus. „Viele Bürger können zum Beispiel nicht nachvollziehen, dass man durch ständig gleichlautende Beweisanträge Gerichtsverfahren in die Länge ziehen kann.“ Das Gleiche gelte für Besetzungsrügen und Befangenheitsanträge, so dass im Zweifel wieder komplett neu geladen werden müsse. „Wir wollen Verfahren beschleunigen, ohne Verfahrensrechte in der Substanz einzuschränken. Damit zeigen wir auch, dass wir als Rechtsstaat handlungsfähig sind.»