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Zwei Sammelklagen wenden sich gegen Metas laschen Datenschutz

Dass Digitalkonzerne eifrig Daten ihrer Nutzer sammeln, ist bekannt. Zwei Sammelklagen wollen nun aber prüfen, ob der Konzern Meta sich dabei an Recht und Gesetz hält. Für die Kläger gibt es Aussicht auf Schadensersatz.

Bonn (KNA) – Dass der hinter Instagram, Facebook und WhatsApp stehende Konzern Meta sein Geld mit Werbung verdient, ist kein Geheimnis. Längst ebenso akzeptiert haben die Nutzenden den Deal, dass sie die kostenfreie Nutzung der Angebote mit der Sammlung und Verarbeitung ihrer Daten bezahlen. Die verkauft der Konzern wiederum an die Werbeindustrie weiter, um Anzeigen noch genauer personalisieren zu können. Ablehnen können die Nutzer von Instagram und Facebook jedoch die Praktiken, die der Konzern unter dem Namen Meta Business Tools betreibt.


Unternehmen können mit Einverständnis des Digitalkonzerns ihre Internetauftritte und Apps mit für Nutzer unsichtbaren Programmen ausstatten. Sind diese im Hintergrund aktiv, wird das gesamte Nutzverhalten gespeichert und an Meta weitergeleitet. „Also auch Inhalte aus der innersten Intimsphäre wie beispielsweise zur Weltanschauung, Gesundheit oder zu sexuellen Vorlieben“, wie es auf der Homepage des gemeinnützigen Verbraucherschutzvereins (vsv) aus Österreich heißt, der in Zusammenarbeit mit der Berliner Kanzlei BK Baumeister & Kollegen eine Sammelklage gegen den Digitalkonzern führt.

 

Angaben des vsv zufolge sollen allein in Deutschland von dieser Geschäftspraxis 50 Millionen Menschen betroffen sein. Einem Urteil des Europäischen Gerichtshof aus dem Sommer 2023 zufolge verstößt Meta damit gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat und einen Instagram- oder Facebook-Account besitzt, kann sich der Klage anschließen. Damit soll die Löschung der gesammelten Daten sowie die Unterlassung der Geschäftspraxis erwirkt werden. Außerdem fordern die Kläger Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro für volljährige und 10.000 Euro für minderjährige Nutzer ein.

 

Geschäftspraktiken anpassen

„Die Diskussion um Überwachungskapitalismus, also das zügellose Datensammeln durch Big Tech, ist ja schon recht alt“, sagt Erik Tuchtfeld, Co-Vorsitzender der zivilgesellschaftlichen Organisation D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt, dem KNA-Mediendienst. Mit der jüngsten Verschiebung der politischen Kräfteverhältnissen in den USA habe das Thema in den vergangenen Monaten aber noch an Bedeutung gewonnen, so Tuchtfeld. Er rät Nutzern, sich der Sammelklage anzuschließen, „allein um etwas Schadensersatz für das Gefühl der ständigen Überwachung zu bekommen“.

 

Jenseits von individuellen Ansprüchen komme dem Verfahren aber auch noch eine übergeordnete Bedeutung zu. Er sagt: „Als Gesellschaft sollte es uns darum gehen, dass diese Praktiken abgeschaltet werden.“ Seine Hoffnung: Dass eine hohe Zahl an Teilnehmern der Sammelklage Meta letztendlich dazu bringe, seine Geschäftspraktiken anzupassen. Der Konzern selber wollte sich auf Anfrage des KNA-Mediendienstes zum Gegenstand der Klage nicht äußern. Derweil hat das Oberlandesgericht München vor wenigen Tagen in einem ähnlichen Fall entschieden, dass von Meta Business Tools betroffenen Nutzern eine Entschädigung zwischen 250 und 750 Euro zusteht.

 

Ende Februar wird am Oberlandesgericht Hamburg über eine weitere Sammelklage gegen den Meta-Konzern verhandelt. Dabei geht es um den Diebstahl von 530 Millionen Facebook-Nutzerdaten aus den Jahren 2018/2019, die vor einigen Jahren illegal im Darknet zum Verkauf angeboten wurden. In der vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geführten Klage werden dem Techkonzern Verstöße gegen das Datenschutzrecht vorgeworfen. Der Klage haben sich bereits 22.500 Menschen angeschlossen, sagt Sebastian Reiling vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. „Wenn man sich beteiligt, geht das sehr schnell, unkompliziert und ist kostenlos“, die Vorteile lägen dabei auf der Hand, so Reiling: „Man trägt kein persönliches Prozesskosten-Risiko und hat die Chance, vom Ergebnis des Verfahrens zu profitieren.“

 

Betrugsanrufe und Enkel-Trick

Der vzbv möchte mit der Sammelklage feststellen lassen, dass Meta Geschädigten mindestens 100 Euro Schadensersatz zahlen muss. Für die jeweilige Veröffentlichung von E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Wohnort kommen nochmal jeweils 100 Euro, für die Veröffentlichung des Beziehungsstatus 200 Euro Schadensersatz dazu, so dass der Gesamtbetrag bis zu 600 Euro betragen kann. Bereits in einem früheren Urteil gegen Facebook stellte der Bundesgerichtshof fest, dass der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten mit einem Schadensersatz von 100 Euro zu vergüten sei. Noch bis mindestens 20. März könnten sich Nutzer der Sammelklage anschließen.

 

Wie groß die Folgen eines Datenverlustes sein können, ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Doch Reiling warnt: Werbe- oder Betrugsanrufe und SMS von unbekannten Nummern, Phishing-Mails bis hin zum sogenannten Enkel-Trick ließen sich auf den gestohlenen Datensätzen aufbauen, so der Verbraucherschützer. „Man kann ganze Identitäten nehmen und damit beliebig agieren. Alle möglichen Teufeleien, die man sich vorstellen kann, lassen sich damit anrichten.“

 

In einem Statement zum Verfahren des vzbv schreibt ein Sprecher von Meta auf Anfrage: „Wir weisen diese haltlosen Behauptungen entschieden zurück und legen gegen die Urteile Berufung ein. Hunderte ähnlicher Einzelklagen wurden bereits von deutschen Gerichten abgewiesen, da die Richter keine berechtigten Ansprüche auf Haftung oder Schadensersatz geltend machten. Wir appellieren an alle Betroffenen, die Sachlage sorgfältig zu prüfen, bevor sie sich aussichtslosen Klagen anschließen.“

 

 

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