Online
DDP

Neuer Rundfunkstaatsvertrag lässt laut Gutachten viele Fragen offen

Der am 1. Juni in Kraft tretende Vertrag regelt die Online-Aktivitäten von ARD, ZDF und Deutschlandradio und ihr Engagement im Digitalbereich.

Köln (ddp-nrw). Laut einem Gutachten des Instituts für Rundfunkökonomie an der Universität zu Köln lässt der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag für seine Umsetzung viele Fragen offen. So müssten sich die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Anstalten bei der Ausübung ihrer neuen Funktion als Prüfungsgremium für Internetangebote teilweise eigene Kriterien erarbeiten, hieß es in dem am Mittwoch in Köln veröffentlichten Gutachten, das der Rundfunkrat des WDR in Auftrag gegeben hatte.

Der am 1. Juni in Kraft tretende Vertrag regelt die Online-Aktivitäten von ARD, ZDF und Deutschlandradio und ihr Engagement im Digitalbereich. Das Gutachten geht unter anderem auf den Beurteilungsspielraum der Rundfunkräte bei der Prüfung von Telemedienangeboten ein.

Demnach müsse der Rundfunkrat selbst Grundsätze dazu entwickeln, wie der Funktionsauftrag im Bereich Neuer Medien zu konkretisieren sei. Die Experten wiesen darauf hin, dass die Rundfunkräte bei dem neu eingeführten "Drei-Stufen-Test" die Programmgestaltungshoheit der Intendantin nicht einschränken dürften.

Die Ministerpräsidenten hatten sich Ende Oktober nach monatelangen Beratungen auf den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags verständigt. Der Umfang der gebührenfinanzierten Internetangebote von ARD und ZDF war vor allem bei Verlegern und den privaten Fernsehanbietern auf Kritik gestoßen. Die Regierungschefs hatten vereinbart, dass alle Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender einen "Drei-Stufen-Test" durch die Rundfunkräte durchlaufen müssen, auch bereits bestehende Angebote.

Der Vertrag ist die Reaktion auf die Bedenken der Europäischen Kommission, dass die mit Rundfunkgebühren finanzierten Online-Angebote der Rundfunkanstalten vom öffentlichen Auftrag nicht gedeckt sein könnten.