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CDU-Generalsekretär: Peter Tauber lehnt Mindestlohn für Zeitungsboten ab

Für die SPD ist der Mindestlohn nicht verhandelbar. Die CDU setzt dagegen auf Ausnahmen. So will sie einen Mindestlohn für Zeitungszusteller verhindern.

Berlin - Kommt der Mindestlohn von 8,50 Euro auch für die rund 160.000 Zeitungsausträger in Deutschland, droht ein Sterben von Bezirksausgaben. Das befürchtet der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger.

Diesem Argument schließt sich offensichtlich auch die CDU an. Sie will den Mindestlohn für Zeitungsboten verhindern.

 

Lehnt einen Mindestlohn für Zeitungszusteller ab: Peter Tauber, neuer Generalsekretär der CDU. Foto: Tobias Koch

 

In einem Interview mit der "Welt" (Samstagsausgabe) sagte der neue CDU-Generalsekretär Peter Tauber: "Beim Mindestlohn haben wir einen solchen Kompromiss gefunden. Und dazu gehört, dass wir über Ausnahmen beispielsweise bei Erntehelfern oder Zeitungsausträgern in der Gesetzgebung sprechen müssen", erklärte Peter Tauber gegenüber Robin Alexander und Ulf Poschardt.

Bereits Anfang des Jahres hatte der mächtige NRW-CDU-Chef Armin Laschet, ein gelernter Journalist, gegenüber der "Schwäbischen Zeitung" erklärt, dass es beim Mindestlohn "natürlich Ausnahmen" geben müsse.

"Für Erntearbeiter, Studenten, Zeitungsboten oder Praktikanten muss es andere Regeln geben als für Beschäftigte, die von ihrer Arbeit leben müssen. Genau das steht auch im Koalitionsvertrag. Dort sind Ausnahmen und besondere Tatbestände ausdrücklich erwähnt. Wenn sich die Tarifpartner einig sind, kann es überall Ausnahmen geben", so Armin Laschet gegenüber Andreas Herholz von der "Schwäbischen Zeitung".

Eine Sprecherin des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger hatte schon im Vorfeld der Berliner Koalitionsverhandlungen gegenüber Newsroom.de betont: "Die Zeitungszustellung im ländlichen Raum ist schon jetzt mit erheblichem finanziellen Aufwand für die Verlage verbunden. Jede staatlich erzwungene Verteuerung führt zur Gefahr, dass der ländliche Zeitungsvertrieb schlicht zu aufwendig wird. Zeitungen werden in Teilen auf eine Zustellung verzichten müssen."

Die deutschen Zeitungen hoffen für ihre Branche auf eine Ausnahme und setzen dabei auch auf Gerichtsentscheidungen, so die Sprecherin: "Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor Jahren aus anderem Anlass darauf hingewiesen, dass die Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz auch vor einer unverhältnismäßigen Einmischung des Staates in den Bereich der Zeitungszustellung schützt. Daran hat sich nichts geändert."

Die Gewerkschaft Verdi kritisiert dagegen die Forderung der Zeitungsverleger, bezeichnet eine mögliche Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn für die Zeitungszusteller als "sozial verantwortungslos und nicht hinnehmbar".

Der stellvertretende Verdi-Bundesvorsitzende Frank Werneke betont: "Es gibt keinen Grund, der eine Ausnahme der Zeitungszusteller aus einem gesetzlichen Mindestlohn rechtfertigen würde." Die Bundesregierung dürfe "auf keinen Fall ein Einfallstor schaffen, das einzelnen Verlagen die Möglichkeit gibt, ihre Zusteller weiterhin zu Billiglöhnen auf die Straßen zu schicken und sich damit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber denen zu verschaffen, die ordentliche Bedingungen geschaffen haben. Für uns steht fest: Lohndumping im Zustellbereich darf keinesfalls legalisiert werden", so Frank Werneke.

Bülend Ürük

Robin Alexander, Ulf Poschardt, Die Welt - CDU-General Tauber: "Müssen auch feststellen, was nicht zu uns passt"

Andreas Herholz, Schwäbische Zeitung - Armin Laschet: „Wir brauchen mehr und nicht weniger Europa“