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Österreich: Journalisten lehnen Leistungsschutzrecht für Zeitungsverlage ab

Der Österreichische Journalisten Club - ÖJC lehnt die Überlegungen der Bundesregierung zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Zeitungsverlage ab.

Wien - "Nicht die Verlage, sondern die Journalistinnen und Journalisten schaffen den Content, daher gebührt ihnen eine entsprechende Vergütung", argumentiert ÖJC-Präsident Fred Turnheim. "Die Regierung habe nicht nur die Interessen der Verleger zu erfüllen, sondern dafür Sorge zu tragen, das die schon jetzt schwer durch Sparmaßnahmen der Verlage und des ORF benachteiligten Journalisten für den von ihnen geschaffenen Content gerecht entlohnt werden."

Ähnlich ist es mit der geplanten Regelung zu den so genannten "verwaisten Werken".

Auch diese Autorenleistungen wurden nicht von den Verlagen, sondern von den Journalistinnen und Journalisten erbracht. Daher gehören diese Vergütungen den Urhebern und Autoren der Werke. Sollten diese nicht bekannt sein, ist das Geld in einen Treuhandfonds einzuzahlen, der von den Verwertungsgesellschaften treuhändisch zu verwalten sei.

Das Leistungsschutzrecht, eine Erfindung der Verleger dient nur dem "Schutz der Hersteller von Zeitungen oder Zeitschriften", also den Verlegern, nicht aber den Autoren, heißt es in einer Presseaussendung. Daher lehnt der ÖJC dieses "Körberlgeld für Verleger" ab, solange dieses Geld nicht direkt an die Urheber der Werke verteilt wird. Auch in diesem Fall könnten die Verwertungsgesellschaften eine neue, wichtige Aufgabe bekommen. Ein Leistungsschutzrecht in Österreich dürfe es nur geben, wenn die Journalistinnen und Journalisten diesen Mehrwert ihrer Arbeit abgegolten bekommen.

Der ÖJC begrüßt die Einführung der Speichermedienvergütung, so diese ausschließlich den Autorinnen und Autoren aber auch den Journalistinnen und Journalisten zu Gute kommt.