PR
KNA/kress.de

Carlsen klagt gegen OpenAI – wie schützt man Verlagsrechte vor KI-Training?

Carlsen klagt gegen OpenAI – wie schützt man Verlagsrechte vor KI-Training? Sandra Harzer-Kux (Foto: privat)

ChatGPT soll laut Carlsen nicht nur Text und Illustrationen des Bilderbuchs „Das NEINhorn“ nahezu identisch reproduzieren, sondern auch gleich komplette Druckvorlagen samt Verlagslogo liefern. Verlegerin Sandra Harzer-Kux zieht daraus rechtliche Konsequenzen.

Der deutsche Comic-Verlag Carlsen klagt gegen Chatbot-Betreiber OpenAI. Der Verlag, der Autor Marc-Uwe Kling und die Illustratorin Astrid Henn sehen ihre Rechte an dem 2019 erschienenen Kinderbuch „Das NEINhorn“ verletzt, wie Carlsen am Mittwoch in Hamburg über die gemeinsame Klage berichtete.

„Bereits einfachste Eingaben in ChatGPT führen dazu, dass dem Nutzenden Geschichten vom 'NEINhorn' erstellt werden, die in den wesentlichen kreativen Elementen dem urheberrechtlich geschützten Werk von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn gleichen“, heißt es in einer Carlsen-Mitteilung. „Die von ChatGPT erzeugten Illustrationen lassen sich vom Original-'NEINhorn' kaum unterscheiden.”

 

ChatGPT mache darüber hinaus eigeninitiativ Vorschläge für weitere „rechtsverletzende Texte und Illustrationen“ zum „NEINhorn“, die ohne jede Erwähnung auch die weiteren Charaktere und Handlungsorte aufnehmen würden, so der Verlag weiter. ChatGPT biete ganze Druckvorlagen für illustrierte Geschichten samt Umschlaggestaltung, Impressum, einer falschen Bestellnummer und Verlagslogo an.

„Auf Basis der äußerst detailgetreuen Kopien des Originals muss davon ausgegangen werden, dass die Originalwerke aus der Reihe 'Das NEINhorn' in unrechtmäßiger Weise zum Training der Sprach- und Bildmodelle von OpenAI genutzt wurden und nun als 'Memorisierung' in diesen Modellen enthalten sind, so dass sie jederzeit über ChatGPT abrufbar sind“, erläuterte Carlsen seine Klage gegen die irische Niederlassung von OpenAI, die den Chatbot in Europa betreibt.

Der Autor der „NEINhorn-Bücher“, Marc-Uwe Kling, betont laut der Mitteilung: „Jedem, der sich illegal auch nur einen einzigen Film, ein Buch oder ein Hörbuch runterlädt, droht eine empfindliche Strafe. Aber OpenAI klaut einfach alle Kunst und Kultur der ganzen Welt und glaubt, damit durchzukommen? Da fällt dem 'NEINhorn' nur ein Wort dazu ein: 'Nein!'“

Auch „NEINhorn“-Illustratorin Astrid Henn zeigt sich empört: „Die unerlaubte Verwendung meiner Illustrationen, oft Ergebnis monatelanger Arbeit, für das Training einer KI, mit dem Ziel, dass die Kl meine Arbeit, also mein Eigentum, für jedermann nutzbar macht, ist für mich Diebstahl. Dieser Vorgang unterscheidet sich in meinen Augen nicht von zum Beispiel dem Diebstahl von Firmengeheimnissen, die dann im Darknet verkauft und für jedermann zugänglich gemacht werden.“

„Das NEINhorn“ und seine Folgebände gehörten zu den erfolgreichsten Bilderbüchern auf dem Markt und seien bereits heute Klassiker der Kinderliteratur, ordnete Carlsen-Verlegerin Sandra Harzer-Kux ein.

 

 

Sie möchten aktuelle Medien-News, Storys und Praxistipps lesen – und sich über Jobs, Top-Personalien und Journalistenpreise aus Deutschland informieren? Dann abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter.

 

Sie haben Personalien in eigener Sache oder aus Ihrem Medienhaus? Oder ist Ihnen in unseren Texten etwas aufgefallen, zu dem Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann senden Sie Ihre Hinweise bitte an georg.taitl@oberauer.com.