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Ehemaliger HR-Sportchef Emig muss ins Gefängnis

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) bestätigte am Freitag die vor einem Jahr vom Landgericht Frankfurt am Main verhängte Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.

Karlsruhe (AFP) - Der ehemalige Sportchef des Hessischen Rundfunks, Jürgen Emig, muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) bestätigte am Freitag die vor einem Jahr vom Landgericht Frankfurt am Main verhängte Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Dabei entschied der BGH, dass die verantwortlichen Redakteure der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Amtsträger gelten und daher auch wegen Bestechlichkeit verurteilt werden können. Emig hatte nach Feststellung der Gerichte über 300.000 Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet. (Az: 2 StR 104/09)

Emig war von 1987 bis 2004 Leiter der HR-Sportredaktion. Auf seine Initiative gründete Anfang 2000 ein Strohmann ein Unternehmen zur Vermarktung von Sportveranstaltungen, dem der Sportchef zahlreiche Verträge zuschanzte. Dabei behielt das Unternehmen Kostenbeiträge der Veranstalter ohne Wissen des Senders teilweise ein. Im Interesse zahlender Veranstalter nahm Emig es zudem mit den HR-Richtlinien für Schleichwerbung nicht so genau. Insbesondere dem Radrennen "Rund um den Henniger Turm" verhalf er so zu Sponsorengeldern, die über Vermittlungsprovisionen teilweise in seiner Tasche landeten.

Das Landgericht verurteilte Emig wegen Untreue und Bestechlichkeit, den Strohmann wegen Bestechung zu einer Bewährungsstrafe. Dabei ging es davon aus, dass Emig ein öffentlicher Amtsträger war. Dies bestätigte der BGH nun: Mit der Rundfunk-Grundversorgung nehme der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine öffentliche Aufgabe der Bundesländer wahr. Finanziert werde dies weitgehend mit Zwangsgebühren. Auch wenn das Grundgesetz den Sendern weitgehende redaktionelle Unabhängigkeit garantiere, seien die verantwortlichen Redakteure daher als Amtsträger einzustufen.