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Falschmeldung mit langem Schatten: Helene Fischer gegen „Bild“

Falschmeldung mit langem Schatten: Helene Fischer gegen „Bild“ Helene Fischer (Foto: IMAGO / Christian Schroedter)

Eine unzutreffende Schlagzeile zur Hausgeburt verbreitet sich im Netz – und verschwindet nicht mehr. Der Bundesgerichtshof zeigt nun, wie weit Verlage aufräumen müssen – und wo die Verantwortung von Journalisten endet, berichtet „Legal Tribune Online“.

Karlsruhe – Es beginnt mit einer typischen Boulevardgeschichte – und endet in Karlsruhe. Als „Bild“ 2022 über die Geburt von Helene Fischers Tochter berichtet, klingt die Nachricht nach persönlicher Entscheidung: Hausgeburt. Doch die Information ist falsch. Tatsächlich kommt das Kind in einer Klinik zur Welt.


Was folgt, ist die Dynamik, die das Internet so unerbittlich macht: Die Meldung verbreitet sich, wird kopiert, kommentiert, weitergetragen. In den Kommentarspalten schlägt der Sängerin Kritik entgegen – ausgelöst durch eine Information, die so nie gestimmt hat.

 

Fischer wehrt sich. Die ursprünglichen Artikel werden gelöscht, eine Richtigstellung veröffentlicht. Doch damit ist die Geschichte nicht vorbei. Denn im Netz bleibt kaum etwas wirklich verschwunden. Die falsche Behauptung lebt weiter – auf anderen Seiten, in Archiven, über Verlinkungen.

 

Genau hier setzt der Streit an: Reicht es, den eigenen Fehler zu korrigieren – oder muss ein Verlag auch versuchen, die Spuren im Netz einzudämmen?

 

Der BGH beantwortet diese Frage mit einem differenzierten Blick auf die Realität digitaler Öffentlichkeit, berichtet nun LTO. Wer eine Falschmeldung in die Welt setzt, trägt auch Verantwortung für das, was daraus entsteht – zumindest teilweise. Kopien, Archivversionen, Weiterverbreitungen: All das sei keine neue Geschichte, sondern die Verlängerung der ursprünglichen Veröffentlichung. Und damit nicht einfach fremd, sondern zurechenbar.

 

Anders sieht es aus, wenn andere Medien die Geschichte aufgreifen und daraus eigene Berichte machen. Hier ziehen die Richter eine klare Linie: Jede Redaktion entscheidet selbst, was sie veröffentlicht. Mit dieser eigenen Entscheidung endet die Verantwortung des ursprünglichen Mediums.

 

Für Fischer ist das Urteil nur ein Teilerfolg. Zwar stärkt es den Anspruch, gegen digitale Nachwirkungen von Falschmeldungen vorzugehen. Doch viele ihrer weitergehenden Forderungen – insbesondere mit Blick auf andere Medien – greifen zu weit. Am Ende bleibt für sie nicht nur die Klarstellung, sondern auch ein Großteil der Verfahrenskosten.

 

Die Entscheidung zeigt vor allem eines: Im digitalen Raum endet eine falsche Geschichte nicht mit ihrer Korrektur. Sie hinterlässt Spuren – und für deren Beseitigung trägt der Ursprung mehr Verantwortung, als vielen Verlagen lieb sein dürfte.

 

 

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