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Grundsatzverfahren: BGH prüft Klagen von Prinzessin Caroline

Nach den Worten der Senatsvorsitzenden Gerda Müller bietet der Fall Anlass, erneut grundsätzlich über das Verhältnis von Privatsphäre und Pressefreiheit nachzudenken.

Karlsruhe (dpa) - Das Verhältnis zwischen Pressefreiheit und Schutz der Privatsphäre stand am Dienstag im Mittelpunkt einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) über Klagen von Prinzessin Caroline von Hannover. Die Prinzessin und ihr Ehemann Ernst August wenden sich gegen die Veröffentlichung mehrerer Fotos aus ihrem Urlaub. Nach den Worten der Senatsvorsitzenden Gerda Müller bieten die insgesamt sechs Verfahren Anlass, erneut grundsätzlich über das Verhältnis von Privatsphäre und Pressefreiheit nachzudenken. Ein Urteil sollte im Laufe des Dienstags verkündet werden.

In dem Prozess ging es um mehrere Fotos, auf denen Caroline und ihr Mann unter anderem im Sessellift und auf belebter Straße im Skiurlaub zu sehen waren. Für sich gesehen, seien die Bilder "denkbar harmlos", meinte Müller. Allerdings habe die Berichterstattung über Prominente in den letzten Jahren zugenommen und nehme mitunter "groteske Züge" an. Dies habe zu einer wachsenden Zahl von Prozessen geführt; der BGH habe in diesem Jahr über eine ganze Reihe solcher Klagen zu entscheiden. "Prominente haben nicht mehr Rechte als andere Bürger, aber auch nicht weniger", stellte die BGH-Vizepräsidentin klar.

Im Zentrum des Verfahrens steht das "Caroline-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2004, das einen wirksameren Schutz Prominenter gegen Presseveröffentlichungen durch die deutsche Rechtsprechung angemahnt hat. Fotos, die allein die Neugier des Publikums befriedigen, sollten demnach nicht mehr unter dem Schutz der Pressefreiheit stehen. Das Bundesverfassungsgericht hält dagegen Berichte über "absolute Personen der Zeitgeschichte" wie Caroline von Hannover grundsätzlich für zulässig, gewährt ihnen aber auch außerhalb ihrer vier Wände einen gewissen Schutz vor den Fotografen, wenn sie sich "erkennbar in eine örtliche Abgeschiedenheit" zurückgezogen haben.

Klägeranwältin Cornelie von Gierke plädierte unter Verweis auf den Straßburger Gerichtshof am Dienstag dafür, nur solche Informationen als schützenswert einzustufen, "die für das Funktionieren der Demokratie wichtig sind". Dem widersprachen die Anwälte der drei beklagten Verlage entschieden. Dies sei viel zu hoch gegriffen, meinte Achim Krämer - dann bliebe nämlich für die Medien nicht mehr viel übrig. "Die Presse muss die Möglichkeit haben, die allgemeine Neugier und das allgemeine Interesse des Publikums zu befriedigen", forderte auch sein Kollege Herbert Messer.