Recht
Newsroom – Georg Taitl

Landgericht Hamburg stoppt Auswertung beschlagnahmter „Zeit“-Tonaufnahmen

Im Streit um Interview-Mitschnitte zum Fall Block hat die Wochenzeitung einen vorläufigen Erfolg erzielt. Die Ermittler dürfen die Aufnahmen der Journalistin Anne Kunze vorerst nicht auswerten. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Hamburg – Das Landgericht Hamburg hat die Auswertung der sichergestellten Tonaufnahmen der „Zeit“-Journalistin Anne Kunze vorläufig gestoppt. Die Aufzeichnungen dürften „derzeit nicht angerührt werden“, teilte das Gericht mit, wie „Spiegel“, „Bild“ und „Welt“ am Donnerstag berichten.

 

Hintergrund ist der Prozess um die Entführung der Kinder der Unternehmerin Christina Block. Das Landgericht hatte in der vergangenen Woche unter Androhung einer Durchsuchung die Herausgabe von Interview-Mitschnitten verlangt. Kunze hatte Gespräche mit der Familie von Stephan Hensel, dem Ex-Mann von Christina Block, geführt und aufgezeichnet. Die Journalistin gab die Aufnahmen heraus. Sowohl sie als auch der Zeitverlag legten Beschwerde gegen die Anordnung ein.

 

Das Gericht setzte nun die Vollziehung seiner Entscheidung aus. Nach Angaben des „Spiegel“ wiege das öffentliche Interesse an einer sofortigen Auswertung der Aufnahmen weniger schwer als die Grundrechte der Journalistin und des Verlags. Beiden drohten andernfalls „schwere Nachteile“.

 

Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass die Beschlagnahmung endgültig aufgehoben ist. Ob die Ermittler die Tonaufnahmen verwenden dürfen, wird erst im weiteren Beschwerdeverfahren geklärt.

 

Auszüge aus den Gesprächen waren Ende September im Podcast „Zeit Verbrechen: House of Block“ veröffentlicht worden. Darin schilderte unter anderem die damals 13-jährige Tochter von Christina Block ihre Entführung aus Dänemark. Das Mädchen hatte vor Gericht nicht als Zeugin aussagen wollen. Die Aufnahmen könnten nach Einschätzung des Gerichts als Beweismittel von Bedeutung sein.

 

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