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Nach Kartellamts-Erlaubnis in Münster: DJV fordert Rücknahme von Lockerungen im Kartellrecht

"Die vom Bundeskartellamt genehmigte Sanierungsfusion zwischen dem Medienhaus Lensing (Münstersche Zeitung) und dem Aschendorff-Verlag (Westfälische Nachrichten) zeigt, dass die vorgenommenen Lockerungen im Kartellrecht falsch waren", so der Deutsche Journalistenverband. Und fordert eine Rücknahme.

Münster - Durch die letzte Kartellrechts-Novelle sind Sanierungsfusionen im Pressebereich erleichtert worden. Die Konsequenzen werden nun bei der von Aschendorff angestrebten Übernahme der Münsterschen Zeitung (MZ) sichtbar.

Trotz der Monopolstellung, die durch die Übernahme auf dem Tageszeitungsmarkt in Münster geschaffen wird, darf der Verlag die MZ kaufen. „Es muss noch nicht einmal mehr nachgewiesen werden, dass bei der MZ die Voraussetzungen für eine Insolvenz vorliegen“, macht Dr. Anja Zimmer, Juristin und Geschäftsführerin des DJV-NRW, deutlich. „Schon das Gutachten eines Wirtschaftsprüfers über wirtschaftliche Schwierigkeiten reicht jetzt aus.“


Der DJV in Nordrhein-Westfalen kritisiert einen weiteren Punkt: Verleger Lambert Lensing-Wolff packt seine Redakteure in Mini-Gesellschaften.

Durch diese kleinstteilige Organisation trete der Verlag bereits alle Arbeitnehmerrechte deutlich mit Füßen. „Es ist traurig, dass diese Geschäftstaktiken nun auch noch kartellrechtlich von Vorteil sind“, erklärt Zimmer. Den „wirtschaftlich und organisatorisch hinreichend vom Medienhaus Lensing abgrenzbaren Geschäftsbereich“ hatte die Kartellbehörde als Voraussetzung zur Genehmigung genannt: „Lensing-Wolff umgeht die kartellrechtlichen Hürden – und wird belohnt.“


Gesetzesänderungen seien dringend erforderlich. Der Fall in Münster zeige, dass ein umfassendes Medienkonzentrationsrecht unter Berücksichtigung aller Unternehmenskonstellationen notwendig sei – wofür sich der DJV ausspricht. Dabei seien auch die Regelungen zur Sanierungsfusion wieder zu verschärfen. (B.Ü.)