Recht
dpa

Entscheidung im Streit zwischen Volker Beck und „Spiegel Online“

In einem Buchbeitrag auf „Spiegel Online“, von dem sich Beck heute distanziert, hatte der Politiker eine teilweise Entkriminalisierung von gewaltfreiem Sex mit Kindern angeregt.

Karlsruhe (dpa) − Durfte „Spiegel Online“ einen heiklen Buchbeitrag des Grünen-Politikers Volker Beck ohne dessen Distanzierungsvermerk als Dokument veröffentlichen? Der frühere Bundestagsabgeordnete wehrt sich am Bundesgerichtshof (BGH) gegen die Veröffentlichung vor allem mit dem Argument, dass der Text aus den 1980er Jahren von Dritten missbraucht werden könne. Im Buchbeitrag hatte Beck eine teilweise Entkriminalisierung von gewaltfreiem Sex mit Kindern angeregt. Gegen radikalere Forderungen verwahrte er sich zugleich. (Az. I ZR 228/15)

 

Laut Beck hat der Herausgeber des Bandes durch nachträgliche Änderungen den Sinn verfälscht. Er machte deshalb 2013 von sich aus beide Versionen auf seiner Homepage öffentlich. Mit dem „Spiegel“ streitet Beck, weil dieser damals zu einem kritischen Artikel ebenfalls beide Fassungen online stellte − ohne Becks Einverständnis. Sein über den Text gelegter Hinweis fehlte dort, die Distanzierung war aber Teil des Artikels. Ende Juli hatte in dem Fall der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Der BGH hatte dort einige Fragen vorgelegt.

 

Er wolle nicht, dass ihm „der Quatsch von 1980“ als seine Meinung von heute zugerechnet werde, sagte Beck in der BGH-Verhandlung am Donnerstag in Karlsruhe. Der Anwalt von „Spiegel Online“ hielt dagegen, es liege nicht in der Verantwortung seines Mandanten, wenn jemand anderes den Text kopiere und rechtswidrig verwende.

 

Nach Angaben des Vorsitzende Richters kommt es entscheidend darauf an, ob das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde. Es seien die Rechte der Presse, das Urheber- und das Persönlichkeitsrecht abzuwägen. Eine Urteil soll an einem späteren Tag verkündet werden.