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Verfassungsgericht nimmt Beschwerde über die Zulässigkeit von Gratiszeitungen nicht an

Der Kölner Verlag M. DuMont Schauberg hatte die Beschwerde eingelegt, nachdem der Bundesgerichtshof "20 Minuten Köln" im Jahr 2003 als wettbewerbsrechtlich zulässig angesehen hatte.

Karlsruhe/Köln (dpa) - Die grundsätzliche Frage über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Gratiszeitungen in Deutschland bleibt weiter offen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des Kölner Verlags M. DuMont Schauberg (MDS) nicht zur Entscheidung angenommen. Nach Angaben einer Sprecherin des Gerichts vom Dienstag habe sich durch das Aus der Gratiszeitung "20 Minuten Köln" des norwegischen Schibsted-Verlags vor mehreren Jahren der Gegenstand der Verfassungsbeschwerde erledigt. Der Verlag hatte die Beschwerde eingelegt, nachdem der Bundesgerichtshof "20 Minuten Köln" im Jahr 2003 als wettbewerbsrechtlich zulässig angesehen hatte.

"Kein Verlag, der zukünftig eine neue Gratiszeitung auf den deutschen Markt bringen möchte, kann sich damit sicher sein, dass sein Vorhaben nicht vom Bundesverfassungsgericht gestoppt wird", sagte Matthias Schulenberg, Chefsyndikus von MDS, in Köln. Nach Ansicht von MDS-Geschäftsführer Konstantin Neven DuMont ermöglicht die Entscheidung der Verfassungsrichter dem Verlag, Rechtsmittel zu ergreifen, wenn eine neue Gratiszeitung erscheinen sollte, "die in Wettbewerb zu den Zeitungen von MDS steht".

Der Bundesgerichtshof hatte vor vier Jahren entschieden, dass Tageszeitungen die Verbreitung kostenloser Konkurrenzblätter nicht gerichtlich verbieten lassen können und dass Gratiszeitungen mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar sind. MDS hatte zuvor gegen die unentgeltliche Tageszeitung "20 Minuten Köln" des Schibsted-Verlags eine Unterlassungsklage gestellt. Die Norweger hatten "20 Minuten Köln" Ende 1999 mit einer Anfangsauflage von 150 000 Exemplaren auf den Markt gebracht. Der Verlag M. DuMont Schauberg, der den "Kölner Stadt-Anzeiger", die "Kölnische Rundschau" und den "Express" herausgibt, hatte darauf mit einer eigenen Gratiszeitung reagiert.