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BGH stärkt Rechte von Kunden des Pay-TV-Senders Premiere

Verbraucherunfreundliche Vertragsklauseln verboten.

Karlsruhe (AFP) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einzelne Vertragsklauseln des Bezahl-Fernsehsenders Premiere für ungültig erklärt. Die Passagen benachteiligten Kunden unangemessen, urteilten die Richter am Donnerstag. Demnach darf der Sender etwa die Abonnementgebühren während eines laufenden Vertrags nicht erhöhen, wenn seine eigenen Kosten für die Programmbereitstellung gestiegen sind. Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht (OLG) München, sah darin keine Benachteiligung, weil Premiere-Kunden in solch einem Fall ihr Abo kündigen konnten. Der BGH entsprach mit dem am Donnerstag ergangenen Urteil der Klage der Verbraucherzentrale. (AZ: III ZR 247/06)

Das Gericht bestätigte zudem das vom Münchener Gericht verhängte Verbot von vier weiteren Klauseln. Premiere wollte darin unter anderem das Programmangebot sowie die einzelnen Kanäle und deren Nutzung "zum Vorteil der Abonnenten" verändern dürfen. Zudem wollte sich der Sender die Möglichkeit vorbehalten, den Abonnementvertrag bei geplanten Preis- oder Leistungsänderungen selbst kündigen zu können.