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Kurdisches Roj TV siegt vor dänischem Gericht

Ein Kopenhagener Gericht hat die Beschlagnahme von Geldern des kurdischen Exil-Senders Roj TV für unzulässig erklärt.

Kopenhagen (dpa) - Ein Kopenhagener Gericht hat die Beschlagnahme von Geldern des kurdischen Exil-Senders Roj TV für unzulässig erklärt. Die dänische Polizei hatte 327 000 Kronen (44 000 Euro) aus verschiedenen Konten gesperrt, nachdem die Staatsanwaltschaft in Kopenhagen Anklage gegen die über ganz Europa sendende Station wegen Unterstützung terroristischer Aktivitäten erhoben hatte. Die türkische Regierung verlangt seit mehreren Jahren von Dänemark, Roj TV die Sendeerlaubnis zu entziehen.

Dabei geht es vor allem um den Vorwurf, der Sender sei ein verlängerter Arm der von der EU als terroristisch eingestuften kurdischen Separatistenorganisation PKK. Die Polizei begründete die Beschlagnahme der Gelder damit, dass damit die Begleichung von Verfahrenskosten und möglichen Bußgeldern gesichert werden solle.

Roj TV klagte und machte erfolgreich geltend, dass in Wirklichkeit die Betriebsfähigkeit des Senders noch vor gerichtlichen Entscheidungen eingeschränkt worden sei. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Roj TV hat sein Programm auch nach der Anklageerhebung in Kopenhagen unverändert weiter ausgestrahlt. Während der Gerichtsverhandlung demonstrierten mehrere hundert Exil-Kurden auf dem Kopenhagener Rathausplatz für den Sender.